Abschlussbericht und öffentliche Beteiligung

Abschlussbericht

Der Kommunale Wärmeplan für Hattingen beinhaltet die Bausteine:

  • Bestandsanalyse
  • Potenzialanalyse
  • Entwicklung und Beschreibung von Zielszenarien
  • Analyse von Eignungsgebieten für Wärmenetze
  • Auswahl von Fokusgebieten
  • Umsetzungsstrategie und Maßnahmenkatalog

Im Abschlussbericht werden die Bausteine –umfassend und räumlich differenziert dargestellt.

Zusätzlich wurden stadtteilbezogene Steckbriefe (siehe unten) entwickelt, die die Wärmeversorgungsoptionen in den jeweiligen Teilräumen, die aus heutiger Sicht als technisch umsetzbar, klimaverträglich und potenziell wirtschaftlich eingeschätzt werden, beinhalten.

Die vertiefte Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit solle in den kommenden Jahren durch Machbarkeitsstudien erfolgen, wobei Anpassungen an veränderte Rahmenbedingun­gen ausdrücklich möglich und vorgesehen ist.

Über die Erstellung des Kommunalen Wärmeplanes für Hattingen wurde je nach Arbeitsfortschritt kontinuierlich im Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Klima berichtet. In der Sit­zung am 13. November 2024 wurde die Bestandsanalyse, am 4. März 2025 die Potenzialanalyse  vorgestellt. Am 17.06.2025 wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Vorstellung der Ergeb­nisse durchgeführt . Die dort geführten Diskussionen und eingebrachten Fragen wurden in die Entwick­lung des finalen Berichts und der Steckbriefe aufgenommen. Die Entwicklung der Zielszenarien, die Analyse vom Wärmenetzeignungsgebieten, die Auswahl der Fokusgebiete sowie die Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie sowie eines Maßnahmenkataloges erfolgten mit der Diskussion des Abschlussberichtes am 9. September 2025.

Öffentliche Beteiligung

§ 7 und § 13 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) regeln die öffentliche Beteiligung an der Wär­meplanung. Nach § 13 Absatz 4 WPG haben die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden nach der Veröffentlichung der Eignungsprüfung, der Bestands- und Potenzialanalyse sowie des Ent­wurfs des Wärmeplans mit Zielszenario nach § 17, Einteilung des beplanten Gebiets in voraus­sichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18, Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 sowie Umsetzungsstrategie nach § 20 für einen Monat die Möglichkeit, Stellungnahmen abzu­geben.

Daher besteht die Möglichkeit, in der Zeit vom 24. September bis zum 24. Oktober 2025 die Möglichkeit, über das Stadtplanungsportal eine Stellungnahme abzugeben oder sich schriftlich per Mail oder Post an die Stadtverwaltung zu wenden: Stadt Hattingen, Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung, Hüttenstraße 43. 45525 Hattingen, Mail: . Die abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und ggfls. in der Wärmeplanung berücksichtigt.

Der Wärmeplan wird durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und im Internet veröf­fentlicht. Nach § 23 Absatz 4 WPG hat der Wärmeplan keine rechtliche Außenwirkung und begrün­det keine einklagba­ren Rechte oder Pflichten.



Stadtteil-Steckbriefe zum Download



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