Abschlussbericht
Der Kommunale Wärmeplan für Hattingen beinhaltet die Bausteine:
- Bestandsanalyse
- Potenzialanalyse
- Entwicklung und Beschreibung von Zielszenarien
- Analyse von Eignungsgebieten für Wärmenetze
- Auswahl von Fokusgebieten
- Umsetzungsstrategie und Maßnahmenkatalog
Im Abschlussbericht werden die Bausteine –umfassend und räumlich differenziert dargestellt.
Zusätzlich wurden stadtteilbezogene Steckbriefe (siehe unten) entwickelt, die die Wärmeversorgungsoptionen in den jeweiligen Teilräumen, die aus heutiger Sicht als technisch umsetzbar, klimaverträglich und potenziell wirtschaftlich eingeschätzt werden, beinhalten.
Die vertiefte Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit solle in den kommenden Jahren durch Machbarkeitsstudien erfolgen, wobei Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen ausdrücklich möglich und vorgesehen ist.
Über
die Erstellung des Kommunalen Wärmeplanes für Hattingen wurde je
nach Arbeitsfortschritt kontinuierlich im Ausschuss für Umwelt,
Mobilität und Klima berichtet. In
der Sitzung am 13. November 2024
wurde die Bestandsanalyse, am 4. März
2025 die Potenzialanalyse
vorgestellt. Am
17.06.2025 wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung zur
Vorstellung der Ergebnisse durchgeführt .
Die dort geführten Diskussionen und eingebrachten Fragen wurden in
die Entwicklung des finalen Berichts und der Steckbriefe
aufgenommen. Die Entwicklung der
Zielszenarien, die Analyse vom Wärmenetzeignungsgebieten, die
Auswahl der Fokusgebiete sowie die Erarbeitung einer
Umsetzungsstrategie sowie eines Maßnahmenkataloges erfolgten mit der
Diskussion des Abschlussberichtes am 9.
September
2025.
Öffentliche Beteiligung
§ 7 und § 13 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) regeln die öffentliche Beteiligung an der Wärmeplanung. Nach § 13 Absatz 4 WPG haben die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden nach der Veröffentlichung der Eignungsprüfung, der Bestands- und Potenzialanalyse sowie des Entwurfs des Wärmeplans mit Zielszenario nach § 17, Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18, Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 sowie Umsetzungsstrategie nach § 20 für einen Monat die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.
Der Wärmeplan wird durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und im Internet veröffentlicht. Nach § 23 Absatz 4 WPG hat der Wärmeplan keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.