Neue Gebühren für städtische Friedhöfe

Anpassung ab dem 1. April 2026

Hattingen/Ruhr. Die Gebühren für Beisetzungen auf städtischen Friedhöfen in Hattingen steigen zum 1. April 2026. Das hat der Rat der Stadt Hattingen in seiner letzten Sitzung entschieden. Grundlage ist eine umfassende Neukalkulation der bisherigen Tarife. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2025.

Maßgeblich ist dabei der sogenannte Kostendeckungsgrad, also der Anteil der entstehenden Kosten, der durch Gebühreneinnahmen gedeckt wird. Dieser wird für die Nutzungsgebühren aller Grabarten, mit Ausnahme der Kolumbarien, von bislang 50 Prozent auf künftig 60 Prozent angehoben. So möchte die Stadt konkurrenzfähig bleiben und gleichzeitig die Finanzierung der städtischen Friedhöfe langfristig sicherstellen. Hintergrund sind gestiegene Personal-, Energie- und Unterhaltungskosten.

Außerdem ist ein Wandel der Bestattungskultur zu vermerken. Während die Zahl klassischer Sargbestattungen in Reihengräbern in den vergangenen Jahren rückläufig war, steigt die Nachfrage nach Urnenbeisetzungen und pflegefreien Grabstätten kontinuierlich. Die Friedhofsverwaltung hat ihr Angebot entsprechend angepasst. So werden auf den städtischen Friedhöfen als pflegefreie Varianten Beisetzungen in der Staudenbeetanlage und an Bäumen angeboten sowie Rasengräber und Bodendeckerreihengräber vorgehalten. Auch das Angebot an Kolumbarien wird weiter ausgebaut.

Die neuen Gebühren fallen je nach Bestattungsart unterschiedlich aus. Für die Nutzung der städtischen Friedhöfe hat die Stadtverordnetenversammlung unter anderem folgende Änderungen beschlossen: Für eine Erdbestattung in einer Bodendeckerreihengrabstätte wird ab dem 1. April beispielsweise eine Nutzungsgebühr von 1.756 Euro erhoben statt der bisherigen 1.701 Euro. Im Falle einer Urnenbeisetzung steigen die Nutzungsgebühren von 1.219 Euro auf 1.259 Euro. Die Nutzungsgebühr für eine Beisetzung in einer pflegefreien Wahlgrabstätte in der Staudenbeetanlage für eine Urnenbeisetzung 1.817 Euro statt der bisherigen 1.760 Euro. Die Nutzungsgebühr für ein Kolumbarium steigt von 593 Euro auf zukünftig 1.089 Euro. Hier ergab eine Neuberechnung, dass die Pflegekosten für Kolumbarien bislang zu gering angesetzt waren. Die Gebühr wurde entsprechend erhöht.

Im interkommunalen Vergleich ist die Höhe der Friedhofsgebühren mit Städten wie Witten und Velbert zu vergleichen.



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