Anpassung ab dem 1. April 2026
Hattingen/Ruhr. Die
Gebühren für Beisetzungen auf städtischen Friedhöfen in
Hattingen steigen
zum 1. April 2026. Das
hat der Rat der Stadt
Hattingen in seiner
letzten Sitzung entschieden. Grundlage ist eine umfassende
Neukalkulation der
bisherigen Tarife. Die
letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2025.
Maßgeblich
ist dabei der sogenannte Kostendeckungsgrad, also der Anteil der
entstehenden Kosten, der durch Gebühreneinnahmen gedeckt wird.
Dieser wird für die Nutzungsgebühren aller Grabarten, mit Ausnahme
der Kolumbarien, von bislang 50 Prozent auf künftig 60 Prozent
angehoben. So möchte die Stadt konkurrenzfähig
bleiben und gleichzeitig die Finanzierung der städtischen Friedhöfe
langfristig sicherstellen. Hintergrund sind gestiegene Personal-,
Energie- und Unterhaltungskosten.
Außerdem
ist ein Wandel der Bestattungskultur zu vermerken. Während die Zahl
klassischer Sargbestattungen in Reihengräbern in den vergangenen
Jahren rückläufig war, steigt die Nachfrage nach Urnenbeisetzungen
und pflegefreien Grabstätten kontinuierlich. Die Friedhofsverwaltung
hat ihr Angebot entsprechend angepasst. So
werden auf den städtischen Friedhöfen als pflegefreie Varianten
Beisetzungen in der Staudenbeetanlage und an Bäumen angeboten sowie
Rasengräber und Bodendeckerreihengräber vorgehalten. Auch das
Angebot an Kolumbarien wird weiter
ausgebaut.
Die
neuen Gebühren fallen je nach Bestattungsart unterschiedlich aus.
Für die Nutzung der städtischen Friedhöfe hat die
Stadtverordnetenversammlung unter anderem folgende Änderungen
beschlossen: Für eine Erdbestattung in einer
Bodendeckerreihengrabstätte
wird ab dem 1. April beispielsweise eine Nutzungsgebühr von 1.756
Euro erhoben statt der bisherigen 1.701
Euro. Im Falle einer Urnenbeisetzung steigen die Nutzungsgebühren
von 1.219 Euro auf 1.259
Euro. Die Nutzungsgebühr für eine Beisetzung in einer pflegefreien
Wahlgrabstätte in der
Staudenbeetanlage für
eine Urnenbeisetzung 1.817 Euro statt der bisherigen 1.760 Euro. Die
Nutzungsgebühr für ein Kolumbarium steigt von 593 Euro auf
zukünftig 1.089 Euro. Hier ergab eine Neuberechnung, dass die
Pflegekosten für Kolumbarien bislang zu gering angesetzt waren. Die
Gebühr wurde entsprechend erhöht.
Im
interkommunalen Vergleich ist die Höhe der Friedhofsgebühren mit
Städten wie Witten und Velbert zu vergleichen.