Bürgerbüro zieht in die Innenstadt

Mehr Service und gute Erreichbarkeit

Hattingen/Ruhr. Das Bürgerbüro der Stadt Hattingen soll künftig näher bei den Bürgerinnen und Bürgern sein: Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, den bisherigen Standort des Bürgerbüros an der Bahnhofstraße aufzugeben und es in ein derzeit leerstehendes Ladenlokal an der oberen Heggerstraße 68 zu verlegen.

Mit dem Umzug verfolgt die Stadt das Ziel, den Bürgerservice moderner, funktionaler und kundenfreundlicher zu gestalten. Die neuen Räumlichkeiten in zentralerer Lage bieten deutlich bessere Voraussetzungen: Geplant sind unter anderem eine großzügige Wartezone, eine klare Orientierung sowie eine insgesamt angenehmere Aufenthaltsqualität. Auch Barrierefreiheit und eine nachhaltige Gestaltung spielen bei der Umsetzung eine wichtige Rolle.

Der bisherige Standort an der Bahnhofstraße 48 entspricht schon seit Langem nicht mehr den heutigen Anforderungen. Besonders die Situation für wartende Kunden muss optimiert werden.

Die neue Lage in der Innenstadt verbessert nicht nur den Service. Durch die sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und das Parkplatzangebot ist der Standort für die Bürgerschaft gut erreichbar. Gleichzeitig trägt der neue Standort zur Belebung der oberen Heggerstraße bei.

Die Stadt plant, das Bürgerbüro noch bis Ende des Jahres zu eröffnen. Das Objekt wird zum 01.12.2026 angemietet. Vor dem Einzug wird das Ladenlokal durch den Eigentümer umfassend umgebaut und an die Anforderungen eines modernen Verwaltungsstandortes angepasst. In die Planung werden sowohl Mitarbeitende als auch ein externer Innenarchitekt eingebunden.

Bürgermeisterin Melanie Witte-Lonsing hatte das Projekt direkt zu Beginn ihrer Amtszeit angestoßen, denn die Verbesserung des Bürgerservices hat für sie oberste Priorität. Ziel ist es, mit dem neuen Standort spürbare Vorteile für Bürgerinnen und Bürger, die Mitarbeitenden und zugleich für das Stadtbild zu schaffen.

Der Mietvertrag für die neuen Räumlichkeiten hat eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren und schafft damit langfristige Planungssicherheit für den Betrieb des Bürgerbüros.


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