Neue Gebühren für den Personalausweis
Bundesrat stimmt Gebührenerhöhung zu
Hattingen/Ruhr. Die Kosten für die Ausstellung eines Personalausweises steigen: Ab Samstag, 7. Februar beträgt die Gebühr für Personen ab 24 Jahren nun 46 Euro statt bislang 37 Euro. Die Gültigkeitsdauer bleibt bei zehn Jahren. Jüngere Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren zahlen künftig 27,60 Euro für ihren sechs Jahre gültigen Ausweis; zuvor waren es 22,80 Euro.
Grundlage für die Erhöhung ist eine neue Verordnung, die die Bundespolizei sowie die Verwaltung im Bereich der Pass- und Ausweisdokumente entlasten soll. Der Bundesrat hat dieser am 30. Januar zugestimmt. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 6. Februar treten die neuen Gebühren bundesweit am Samstag, 7. Februar in Kraft – somit auch in Hattingen.
Als Hauptgründe für die angepassten Gebühren werden gestiegene Kosten bei Herstellung und Verwaltung genannt. Ziel ist es, die Bearbeitung der Ausweisdokumente kostendeckend zu gestalten. Die neuen Preise gelten sowohl für Erstausstellungen als auch für Ersatzdokumente. Die Kosten für vorläufige Personalausweise bleiben unverändert bei 10 Euro.