Ausschuss beschließt
Leitlinien
Hattingen/Ruhr. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wohnen hat in seiner gestrigen Sitzung Leitlinien zur Anwendung des sogenannten
„Wohnungsbau-Turbos“ in Hattingen beschlossen eine finale Abstimmung erfolgt im
Rat. Grundlage ist die Novelle des Baugesetzbuches die Ende Oktober 2025 in
Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, Genehmigungsverfahren durch Abbau
von Bürokratie zu beschleunigen um schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
„Wir freuen uns über die positive Resonanz aus der lokalen
Politik zum Wohnungsbau-Turbo für Hattingen. Mit diesem Instrument können
langwierige Verfahren zur Planung verkürzt und schneller Wohnbauvorhaben
realisiert werden“, erklärt Baudezernent Jens Hendrix und erläutert: “Kommunen
erhalten dadurch zusätzliche Möglichkeiten, Wohnungsbauvorhaben auch dann zu
genehmigen, wenn bislang eine Änderung oder Aufstellung eines Bebauungsplans
erforderlich gewesen wäre. Gleichzeitig wird die kommunale Planungshoheit
gestärkt: Für entsprechende Vorhaben ist ausdrücklich die Zustimmung der Gemeinde
erforderlich.“
Der Ausschuss hat nun einen
Grundsatzbeschluss gefasst, der die Anwendung dieser Instrumente zur
planungsrechtlichen Zulässigkeit in Hattingen klar regelt. Künftig kann die
Verwaltung in einfach gelagerten Fällen eigenständig über die gemeindliche
Zustimmung entscheiden. Bei Vorhaben mit besonderer städtebaulicher Bedeutung –
etwa aufgrund von Größe oder Lage – wird der Fachausschuss eingebunden.
Die Stadt Hattingen knüpft die
Anwendung des „Wohnungsbau-Turbos“ an verbindliche Leitlinien. So müssen
Vorhaben unter anderem den Zielen der Raumordnung entsprechen und in
allgemeinen Siedlungsbereichen liegen. Projekte in gewerblichen Bauflächen
sowie in Landschafts- und Naturschutzgebieten sind ausgeschlossen. Im
Außenbereich sind Vorhaben vom Wohnungsbau-Turbo ausgeschlossen . Außerdem muss
das Vorhaben mit den öffentlichen Belangen und den städtebaulichen Zielen der
Stadt Hattingen vereinbar sein. Weitere Voraussetzungen sind eine gesicherte
Erschließung, die Verfügungsgewalt über das Grundstück sowie die Verpflichtung
zur Umsetzung innerhalb von drei Jahren. Um bezahlbaren Wohnraum zu sichern,
gilt bei Projekten mit 12 oder mehr Wohneinheiten weiterhin der städtische
Richtwert von 25 Prozent öffentlich gefördertem Wohnungsbau.
Je nach Projekt, Lage, Größe,
städtebauliche Bedeutung, kann ein städtebaulicher Vertrag notwendig sein.
Darin können Regelungen zum geförderten Wohnungsbau, zu ökologischen Maßnahmen,
Begrünungskonzepten oder Photovoltaik getroffen werden. Damit wird
sichergestellt, dass neue Wohnprojekte mit den städtebaulichen Zielen der Stadt
im Einklang stehen.
Bauwillige werden gebeten,
frühzeitig das Gespräch mit der Verwaltung zu suchen und sich zu dem geplanten
Vorhaben abzustimmen. Entsprechende Hinweise zur Handhabung des Wohnungsbau-Turbos
in Hattingen werden nach dem Ratsbeschluss auf der Homepage der Stadt
veröffentlicht.
Foto: Stadt Hattingen