Hattingen schaltet Wohnungsbau-Turbo ein

Ausschuss beschließt Leitlinien

Hattingen/Ruhr. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen hat in seiner gestrigen Sitzung Leitlinien zur Anwendung des sogenannten „Wohnungsbau-Turbos“ in Hattingen beschlossen eine finale Abstimmung erfolgt im Rat. Grundlage ist die Novelle des Baugesetzbuches die Ende Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, Genehmigungsverfahren durch Abbau von Bürokratie zu beschleunigen um schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

„Wir freuen uns über die positive Resonanz aus der lokalen Politik zum Wohnungsbau-Turbo für Hattingen. Mit diesem Instrument können langwierige Verfahren zur Planung verkürzt und schneller Wohnbauvorhaben realisiert werden“, erklärt Baudezernent Jens Hendrix und erläutert: “Kommunen erhalten dadurch zusätzliche Möglichkeiten, Wohnungsbauvorhaben auch dann zu genehmigen, wenn bislang eine Änderung oder Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich gewesen wäre. Gleichzeitig wird die kommunale Planungshoheit gestärkt: Für entsprechende Vorhaben ist ausdrücklich die Zustimmung der Gemeinde erforderlich.“

Der Ausschuss hat nun einen Grundsatzbeschluss gefasst, der die Anwendung dieser Instrumente zur planungsrechtlichen Zulässigkeit in Hattingen klar regelt. Künftig kann die Verwaltung in einfach gelagerten Fällen eigenständig über die gemeindliche Zustimmung entscheiden. Bei Vorhaben mit besonderer städtebaulicher Bedeutung – etwa aufgrund von Größe oder Lage – wird der Fachausschuss eingebunden.

Die Stadt Hattingen knüpft die Anwendung des „Wohnungsbau-Turbos“ an verbindliche Leitlinien. So müssen Vorhaben unter anderem den Zielen der Raumordnung entsprechen und in allgemeinen Siedlungsbereichen liegen. Projekte in gewerblichen Bauflächen sowie in Landschafts- und Naturschutzgebieten sind ausgeschlossen. Im Außenbereich sind Vorhaben vom Wohnungsbau-Turbo ausgeschlossen . Außerdem muss das Vorhaben mit den öffentlichen Belangen und den städtebaulichen Zielen der Stadt Hattingen vereinbar sein. Weitere Voraussetzungen sind eine gesicherte Erschließung, die Verfügungsgewalt über das Grundstück sowie die Verpflichtung zur Umsetzung innerhalb von drei Jahren. Um bezahlbaren Wohnraum zu sichern, gilt bei Projekten mit 12 oder mehr Wohneinheiten weiterhin der städtische Richtwert von 25 Prozent öffentlich gefördertem Wohnungsbau.

Je nach Projekt, Lage, Größe, städtebauliche Bedeutung, kann ein städtebaulicher Vertrag notwendig sein. Darin können Regelungen zum geförderten Wohnungsbau, zu ökologischen Maßnahmen, Begrünungskonzepten oder Photovoltaik getroffen werden. Damit wird sichergestellt, dass neue Wohnprojekte mit den städtebaulichen Zielen der Stadt im Einklang stehen.

Bauwillige werden gebeten, frühzeitig das Gespräch mit der Verwaltung zu suchen und sich zu dem geplanten Vorhaben abzustimmen. Entsprechende Hinweise zur Handhabung des Wohnungsbau-Turbos in Hattingen werden nach dem Ratsbeschluss auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.

Foto: Stadt Hattingen 

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