Karte des Baugebiets

Reihenhäuser statt Wohnungen für sozial Schwache

Bebauungsplan am Ruhr wird erneut ausgelegt

Hattingen/Ruhr. Für einen Bereich zwischen Habichtstraße, Elfringhauser Straße und der Straße Am Ruhr sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 175 „Am Ruhr“ neue Baurechte für einen zeitgemäßen städtebaulichen Entwurf geschaffen werden. Dieser beinhaltet im Wesentlichen die Errichtung von Doppel- und Reihenhäusern. Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Ruhr“ war erneut Thema im Stadtentwicklungsausschuss, weil sich Änderungen ergeben haben. Sie wurden im politischen Gremium ausgiebig diskutiert und es wurde zugestimmt, dass mit den Neuerungen das rechtliche Verfahren weitergeführt wird. Neu ist, dass in dem aktuellen Plan keine sozial geförderten Wohnungen im Geschosswohnungsbau mehr vorgesehen sind, sondern stattdessen sozial geförderte Wohneinheiten in Form von Reihenhäusern.

„Aufgrund der angespannten Lage im Bausektor und im sozialen Wohnungsbau haben sich im Planungsprozess Änderungsbedarfe ergeben, um eine Realisierung des städtebaulichen Entwurfes zu ermöglichen. Der geplante Geschossbau im östlichen Bereich des Plangebietes ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht umsetzbar. Deshalb wurde die Möglichkeit geprüft, die sozial geförderten Wohneinheiten in Form von Reihenhäusern anzubieten. Vorgesehen ist eine Förderung von selbst genutztem Wohneigentum“, lautet die Erklärung in der Sitzungsvorlage. „Die Umsetzung des geförderten Wohnungsbaus wird durch einen städtebaulichen Vertrag geregelt, der vor dem Satzungsbeschluss mit dem Investor geschlossen wird“, erläutert Baudezernent Jens Hendrix in der Ausschusssitzung.

Des Weiteren wurde bei der detaillierteren Ausarbeitung der Erschließungspläne in Vorbereitung für den Satzungsbeschluss deutlich, dass eine Anpassung der Topografie im Bereich des Wendehammers notwendig ist. Das Gelände des angrenzenden Waldes soll nicht nur, wie zunächst geplant, durch Stützwände abgefangen, sondern durch eine Angleichung des Geländes abgemildert werden. Der gestufte Waldrand wird in diesem Bereich somit dauerhaft gesichert. Auch diese Änderung fließt in den neuen Bebauungsplanentwurf mit ein, der demnächst öffentlich ausgelegt wird.

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