Baum

Ausschuss stimmt für Baumschutzsatzung

Besonderer Schutz für bestimmte Bäume

Hattingen/Ruhr. Eine kommunale Baumschutzsatzung: Ja oder nein? - Mit dieser Frage beschäftigt sich die Hattinger Kommunalpolitik bereits seit einigen Jahren. In dieser Woche stimmte der Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Klimaschutz mehrheitlich für den Entwurf. Damit ist der Weg frei für klare Regeln, die bestimmte Bäume künftig besser schützen sollen. Ein endgültiger Beschluss fällt die Stadtverordnetenversammlung am 9. Oktober. Voraussetzung für die Umsetzung der Baumschutzsatzung ist zusätzliches Personal.

Die Grundlage der Satzung: Bäume sind für das Stadtklima besonders wichtig. Sie filtern die Luft, spenden Schatten, bieten Lebensraum für Tiere und verbessern die Lebensqualität. Ziel der Satzung ist es, wertvolle Bäume langfristig zu erhalten und unnötige Fällungen zu verhindern. Geschützt werden sollen Bäume mit einem Stammumfang ab 80 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe über dem Boden. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stämme. Nicht unter die Satzung fallen unter anderem die meisten Obstbäume sowie Bäume in Wäldern, öffentlichen Parks oder an Straßen.

Die Satzung verbietet es, geschützte Bäume zu fällen, zu zerstören oder stark zu verändern. Erlaubt bleiben jedoch fachgerechte Pflegemaßnahmen wie schonende Rückschnitte. Wer einen Baum fällen oder in größerem Umfang beschneiden möchte, muss künftig einen Antrag bei der Stadt stellen. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn zuvor alle Alternativen geprüft wurden. Für jeden gefällten Baum ist außerdem eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben. Falls diese nicht möglich ist, muss eine Ausgleichszahlung zwischen 400 und 800 Euro geleistet werden. Das Geld will die Stadt gezielt für neue Pflanzungen einsetzen.

Auch für Ausnahmefälle gibt es Regeln. So können etwa kranke oder gefährliche Bäume nach Prüfung durch die Stadt gefällt werden. Die Baumschutzsatzung gilt für alle bebauten Bereiche in Hattingen und tritt in Kraft, sobald die Stadtverordnetenversammlung am 9. Oktober zustimmt.

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