Besonderer Schutz für bestimmte Bäume
Hattingen/Ruhr. Eine
kommunale Baumschutzsatzung: Ja oder nein? - Mit
dieser Frage beschäftigt
sich
die Hattinger Kommunalpolitik bereits
seit einigen Jahren. In dieser Woche stimmte
der Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Klimaschutz mehrheitlich
für den Entwurf.
Damit ist der Weg frei für klare Regeln, die bestimmte Bäume
künftig besser schützen sollen. Ein endgültiger Beschluss fällt
die
Stadtverordnetenversammlung am
9. Oktober. Voraussetzung
für die Umsetzung der
Baumschutzsatzung ist
zusätzliches Personal.
Die
Grundlage der Satzung: Bäume
sind für das Stadtklima besonders wichtig. Sie filtern die Luft,
spenden Schatten, bieten Lebensraum für Tiere und verbessern die
Lebensqualität. Ziel der Satzung ist es, wertvolle Bäume
langfristig zu erhalten und unnötige Fällungen zu verhindern.
Geschützt werden sollen Bäume mit einem Stammumfang ab 80
Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe über dem Boden. Bei
mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stämme. Nicht unter die
Satzung fallen unter anderem
die meisten Obstbäume sowie Bäume in Wäldern, öffentlichen Parks
oder an Straßen.
Die Satzung verbietet es, geschützte Bäume zu fällen, zu zerstören
oder stark zu verändern. Erlaubt bleiben jedoch fachgerechte
Pflegemaßnahmen wie schonende Rückschnitte. Wer einen Baum fällen
oder in größerem Umfang beschneiden möchte, muss künftig einen
Antrag bei der Stadt stellen. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn
zuvor alle Alternativen geprüft wurden. Für jeden gefällten Baum
ist außerdem eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben. Falls diese nicht
möglich ist, muss eine Ausgleichszahlung zwischen 400 und 800 Euro
geleistet werden. Das Geld will die Stadt gezielt für neue
Pflanzungen einsetzen.
Auch für Ausnahmefälle gibt es Regeln. So können etwa kranke oder
gefährliche Bäume nach Prüfung durch die Stadt gefällt werden.
Die Baumschutzsatzung gilt für alle bebauten Bereiche in Hattingen
und tritt in Kraft, sobald die Stadtverordnetenversammlung am 9.
Oktober zustimmt.