Entwurf
Flächennutzungsplan wird gebilligt
Hattingen/Ruhr.
Die Stadt Hattingen hat einen
Entwurf für einen
neuen Flächennutzungsplan (FNP)
erarbeitet, der in der Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 9.
Oktober 2025 einstimmig
gebilligt wurde. Mit dem FNP
wird für die nächsten 10 bis 15 Jahre festgelegt, wo Wohngebiete,
Gewerbeflächen und andere Flächennutzungen entwickelt werden
sollen. Grundlage dazu sind umfangreiche Prognosen und die Vorgaben
des neuen Regionalplans des RVR.
Bereits
2018 wurde die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.
Viele Abstimmungen sind bis heute durchgeführt worden, wie die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstiger
Träger öffentlicher Belange. Die Hinweise des Regionalverbands
Ruhr als zuständige Genehmigungsbehörde sind ebenfalls
eingearbeitet worden.
Der
gültige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1976 und wurde
seitdem über vierzig Mal geändert. Angesichts veränderter
gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, neuer Aufgaben und neuen
planerischen Zielen der Stadt Hattingen
war eine
Neuauflage überfällig. Im Zuge der Neuaufstellung des FNP
wurde der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der
Stadt Hattingen komplett überarbeitet und an die veränderten
demographischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und
umweltbezogenen Rahmenbedingungen angepasst.
Dabei
wurden Flächen zum einen an die vorhandene Realnutzung angepasst, zum
anderen wurden unterschiedliche Reserveflächen für zukünftige
Entwicklungen dargestellt. Die
Potenzial- und Reserveflächen betreffen die Darstellungen
Wohnbaufläche, gemischte
Baufläche, gewerbliche Baufläche und Fläche für den Gemeinbedarf.
Die Reserveflächen wurden im Zuge des Beteiligungskonzeptes mit dem
politischen Beirat abgestimmt.
Im
Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche
Entwicklung nur in Grundzügen und nicht parzellenscharf dargestellt.
Eine Detaillierung erfolgt später in Bebauungsplänen. Ohne eine
entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan gibt es keinen
Bebauungsplan, daher ist der Flächennutzungsplan ein gewichtiges
Planwerk.
Im
Rahmen des Planungsprozesses wurden zahlreiche bestehende und
mögliche Reserveflächen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und
Eignung überprüft. Die Vorgaben und Zielvorstellungen des
Baugesetzbuches, des Raumordnungsgesetzes, der Landes- und
Regionalplanung sowie lokale Gegebenheiten und politische
Zielvorstellungen wurden dabei berücksichtigt. Insbesondere wurden
die Möglichkeiten durch Wiedernutzbarmachung von Flächen,
Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung geprüft.
Im Rahmen des Planungsprozesses wurden im Vergleich zum aktuell
wirksamen FNP zahlreiche Bauflächen zurückgenommen. Die
Bauflächendarstellungen des vorliegenden FNP-Entwurfs orientieren
sich weitestgehend an den Möglichkeiten der Festlegungen des
Regionalplans Ruhr
und entsprechen den prognostizierten Bedarfswerten. Die Belange der
Landes- und
Regionalplanung wurden somit ebenfalls berücksichtigt. Die
Inanspruchnahme landwirtschaftlicher
Flächen wurde auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt.
Der
FNP-Entwurf stellt insgesamt 13 wohnbauliche Reserveflächen dar,
davon werden 14,75
ha Wohnbauflächenressourcen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
übernommen und 5,51 ha neu dargestellt. Elf Flächen mit
einer Größe von 22,14 ha werden zukünftig nicht mehr als
Wohnbaufläche dargestellt. Bei den gewerblichen Bauflächen werden
im FNP-Entwurf drei größere Reserveflächen mit einer Gesamtgröße
von 9,49 ha dargestellt. Vier gewerbliche Reserveflächen aus dem
derzeit wirksamen FNP mit einer Gesamtgröße von 21,46 ha werden
nicht weiter verfolgt. Darunter auch die ehemalige O&K-Fläche
mit einer Größe von rund 10 ha, welche nun als gemischte Baufläche
dargestellt wird. Zwei gemischte Bauflächen mit einer
Gesamtgröße von 5,58 ha werden in Bredenscheid zurückgenommen Im
Ergebnis stellt der FNP-Entwurf 12,4 ha weniger Wohn-, Misch- und
Gewerbeflächen dar
als der derzeit wirksame FNP.
Der
FNP wird nun öffentlich ausgelegt und nach Auswertung der
Stellungnahmen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.