Hattingen/Ruhr.
Die
Stadt Hattingen beginnt mit der Umgestaltung der Bahnhofstraße. Ab
Montag, 20. Oktober 2025, starten die Arbeiten im Bereich der
Hausnummern 9 bis 25.
In
diesem Bauabschnitt wird der Gehweg vor Amtsgericht, Schule und
Caritas erneuert. Der Bereich
wird
künftig verbreitert und erhält ein sandsteinfarbenes Pflaster mit
einer Breite zwischen 2,30 und 2,60 Metern. Außerdem werden vier
neue Bäume gepflanzt, um das Straßenbild zu verbessern. Die
Fahrbahn wird hier künftig 5,50 Meter breit sein und somit etwas
schmaler als bisher.
Während
der Arbeiten gilt im gesamten Baustellenbereich ein Halteverbot. Die
Grundstückszufahrten bleiben jederzeit erreichbar und auch der
Rettungsdienst kann den Bereich ungehindert passieren. Ein
Informationsschreiben der ausführenden Baufirma geht in den
kommenden Tagen an alle Anliegerinnen und Anlieger im betroffenen
Abschnitt.
Da
die Baustelle zu Verkehrsbehinderungen führen kann, werden Eltern,
die ihre Kinder mit dem Auto zur Katholischen Weiltor-Grundschule
Sankt Franziskus bringen, gebeten, den Parkplatz am Alten ZOB zu
nutzen. Von dort ist die Schule zu
Fuß gut
erreichbar.
Die
Arbeiten am Gehweg in diesem Abschnitt sollen – soweit es die
Witterung zulässt – bis Ende des Jahres 2025 abgeschlossen sein.
Der
weitere Straßenausbau erfolgt in mehreren Abschnitten. Im Zuge der
Umgestaltung entstehen außerdem neue Radwegverbindungen,
Fahrradabstellanlagen und E-Bike-Ladestationen. Moderne,
wasserspeichernde Baumaterialien und intelligente
Oberflächenentwässerungssysteme berücksichtigen die Auswirkungen
des Klimawandels, sodass die Bahnhofstraße
künftig nicht
nur optisch
deutlich aufgewertet wird, sondern auch ökologisch.
Die
Bahnhofstraße wird von der Martin-Luther-Straße bis zur
August-Bebel-Straße umfassend umgestaltet. Zeitgleich laufen
momentan auch noch die Kanalbauarbeiten des Ruhrverbands, die
erhebliche Verkehrseinschränkungen im Kreuzungsbereich
Kreisstraße/Wülfingstraße mit sich bringen. Nach aktuellem
Bauzeitenplan ist mit einem Abschluss dieser Arbeiten Ende Oktober zu
rechnen. Auch
die AVU ist aktuell noch in der Bahnhofstraße tätig.
Die
bestehenden Umleitungen und provisorischen Zufahrten bleiben bis
dahin bestehen. Die Zufahrt zum Amtsgericht, zur Alten Bismarckstraße
und zur Bahnhofstraße 7–28 erfolgt über die extra
eingerichtete Zufahrt
Alte Bismarckstraße (von der August-Bebel-Straße). Bahnhofstraße
64–32 sind nur erreichbar über die Martin-Luther-Straße. Von dort
darf ausschließlich nach rechts in die Bahnhofstraße eingebogen
werden.
Die
Stadt Hattingen bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer sowie Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis
für die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme.
Foto: (C) Stadt Hattingen