Stadtbetriebe starten gut gerüstet in die Wintersaison
Hattingen/Ruhr. Sinkende
Temperaturen und erste Nächte um den Gefrierpunkt zeigen: Der Winter
steht vor der Tür. Die Stadtbetriebe Hattingen haben deshalb ihre
Vorbereitungen für die kommende Saison abgeschlossen und den
gesamten Fuhrpark fit gemacht. Alle Räum- und Streufahrzeuge wurden
gründlich durchgecheckt – von den Reifen über Bremsen und
Batterien bis hin zu Hydraulik, Beleuchtung und
Betriebsflüssigkeiten. Zusätzlich wurden die Schneepflüge
montiert, Streuaufsätze getestet und Ersatzteile sowie Werkzeuge
griffbereit eingelagert. Auch das Streugutlager ist aufgefüllt: Rund
1.200 Tonnen Salz stehen im
städtischen Salzlager „Am Walzwerk“ für den Einsatz bereit.
Sobald Schnee und
Glätte auftreten, sind im gesamten Stadtgebiet vier Großfahrzeuge,
vier Kleinfahrzeuge und rund 30 Handstreukolonnen unterwegs, um
Straßen und Gehwege möglichst schnell und sicher passierbar zu
halten.
Wie jedes Jahr
konzentriert sich der kommunale Winterdienst auf verkehrswichtige und
besonders gefährliche Straßenabschnitte. Da die Stadt nicht
verpflichtet ist, alle Straßen zu räumen, erfolgt der Einsatz nach
einem abgestuften System. Landes- und Kreisstraßen wie die
Bredenscheider Straße oder die August-Bebel-Straße werden innerhalb
der Ortsdurchfahrten von der Stadt betreut, während für die übrigen
Strecken Straßen.NRW zuständig ist.
Wichtig bleibt die
Mithilfe der Hattingerinnen und Hattinger. Welche Aufgaben die Bürger
übernehmen müssen, ist in der Straßenreinigungssatzung sowie im
Flyer „Hattingen hat den Winter im Griff“ geregelt, der auf
www.hattingen.de unter
Bürgerservice/Informationsbroschüren abrufbar ist.
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer – oder beauftragte
Mieter – müssen die angrenzenden Gehwege räumen und streuen. Etwa
1,50 Meter Breite sollten frei sein, damit zwei Personen gefahrlos
aneinander vorbeigehen können. Bei Glätte sind abstumpfende Mittel
wie Sand oder Granulat zu verwenden; Salz ist grundsätzlich verboten
und nur in Ausnahmesituationen wie Eisregen oder an besonders
gefährlichen Stellen erlaubt.
Darüber hinaus bitten
die Stadtbetriebe darum, Fahrzeuge so zu parken, dass Räum- und
Streufahrzeuge ungehindert durchfahren können. Autos sollten
insbesondere neben Gehwegen so abgestellt werden, dass weder Front
noch Heck über die Gehwegkante ragen. Nur so kann die
Gehsteigräumung zuverlässig durchgeführt werden und Fußgängerinnen
wie Fußgängern ein sicherer Weg gewährleistet bleiben.