Beteiligung der Öffentlichkeit
Hattingen/Ruhr. Für das
Stadtgebiet Hattingens wurde die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist ein zentrales Planungsinstrument der
Stadtentwicklung. Der Plan stellt gemäß § 5 Abs. 1 BauGB für das gesamte
Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung
ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. Als vorbereitender
Bauleitplan ist der Flächennutzungsplan Grundlage für die Aufstellung
zukünftiger Bebauungspläne sowie Grundlage für zukünftige Entscheidungen der
Verwaltung. Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde der
derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Hattingen komplett überarbeitet
und an die veränderten demographischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen
und umweltbezogenen Rahmenbedingungen angepasst.
Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit
gegeben, sich über den Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu
informieren und zu äußern. Die
Unterlagen können unter www.hattingen.de/stadtplanung
(dort siehe „aktuelle Bürgerbeteiligungen“) vom 05.11.2025 bis zum
05.12.2025 einschließlich eingesehen und Stellungnahmen direkt über das
Portal abgegeben werden.
Die Anregungen und Bedenken können auch per
E-Mail an
oder schriftlich vorgebracht werden. Schriftliche Eingaben sind an den
Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung
der Stadt Hattingen, Hüttenstraße 43, 45525
Hattingen, zu richten.
Ergänzend werden die Unterlagen im gleichen
Zeitraum im Eingangsbereich des Rathaus (Rathausplatz 1, 45525 Hattingen)
während der Dienststunden ausgelegt.