Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Beteiligung der Öffentlichkeit

Hattingen/Ruhr. Für das Stadtgebiet Hattingens wurde die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist ein zentrales Planungsinstrument der Stadtentwicklung. Der Plan stellt gemäß § 5 Abs. 1 BauGB für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. Als vorbereitender Bauleitplan ist der Flächennutzungsplan Grundlage für die Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne sowie Grundlage für zukünftige Entscheidungen der Verwaltung. Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Hattingen komplett überarbeitet und an die veränderten demographischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Rahmenbedingungen angepasst.

Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit gegeben, sich über den Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu informieren und zu äußern. Die Unterlagen können unter www.hattingen.de/stadtplanung (dort siehe „aktuelle Bürgerbeteiligungen“) vom 05.11.2025 bis zum 05.12.2025 einschließlich eingesehen und Stellungnahmen direkt über das Portal abgegeben werden.

Die Anregungen und Bedenken können auch per E-Mail an oder schriftlich vorgebracht werden. Schriftliche Eingaben sind an den Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Hattingen, Hüttenstraße 43, 45525 Hattingen, zu richten.

Ergänzend werden die Unterlagen im gleichen Zeitraum im Eingangsbereich des Rathaus (Rathausplatz 1, 45525 Hattingen) während der Dienststunden ausgelegt.

 

 

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