Der neue Hattinger Mietspiegel

Neuer Mietspiegel für Hattingen

Mietspiegelbroschüre ist kostenlos erhältlich

Hattingen/Ruhr. Hattingen erhält ab dem 1. Juni 2025 einen neuen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen. Wer sich informieren möchte, kann die neue Mietspiegelbroschüre in den städtischen Dienststellen (Rathaus, Bürgerbüro, Fachbereich Soziales und Wohnen sowie weitere) und in den Geschäftsstellen der beiden Interessenverbände kostenlos mitnehmen. Wer es lieber digital mag, kann den Mietspiegel online unter www.hattingen.de/mietspiegel herunterladen. „Außerdem stellen wir einen digitalen Mietspiegelrechner zur Verfügung, mit dem die Miete bequem online ermittelt oder überprüft werden kann“, erklärt Linda Renner vom Fachbereich Soziales und Wohnen. Der neue Mietspiegel ersetzt den bisherigen mit Stand vom 1. Juni 2023 und hat wieder eine Laufzeit von zwei Jahren. Herausgeber des Hattinger Mietspiegels sind der Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e.V., der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümerverein Hattingen e.V. und die Stadt Hattingen.

Um den Anforderungen eines qualifizierten Mietspiegels gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu entsprechen, wurde eine repräsentative Datenerhebung durchgeführt. Die Teilnahme an der Datenerhebung war aufgrund der zum 1. Juli 2022 in Kraft getretenen Mietspiegelreform verpflichtend. Die befragten Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer wurden per Stichprobe aus allen Hattinger Wohngebäuden ermittelt. Die Datenerhebung fand im Zeitraum von Mitte Oktober 2024 bis Ende Dezember 2024 statt. Auf Grundlage eines zuvor erstellten Fragebogens wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer direkt angeschrieben und zur Teilnahme an der Befragung eingeladen. Die Teilnahme war in diesem Jahr erstmals auch digital möglich.

Der Vorteil eines Mietspiegels liegt darin, dass er auf einer breiten Informationsbasis das örtliche Mietpreisniveau abbildet. Der Mietspiegel erhöht die Transparenz des Mietwohnungsmarktes und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen den Vertragspartnern. Er erleichtert und versachlicht die eigenverantwortliche Mietpreisbildung. Darüber hinaus kann der Mietspiegel als Begründungsmittel für Mieterhöhungen dienen. Ebenso kann er verwendet werden, um unberechtigte Mieterhöhungsverlangen abzuwehren. In gerichtlichen Verfahren werden oftmals die ausgewiesenen Entgelte des qualifizierten Mietspiegels als ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen. Auch für Wertermittlungssachverständige ist der Mietspiegel zur Erstellung von Gutachten von Bedeutung.

Foto: der neue Hattinger Mietspiegel. (C) Stadt Hattingen.

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