Mietspiegelbroschüre
ist kostenlos erhältlich
Hattingen/Ruhr.
Hattingen
erhält ab dem 1. Juni 2025
einen neuen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundene
Wohnungen. Wer sich informieren möchte, kann die neue
Mietspiegelbroschüre in den städtischen Dienststellen (Rathaus,
Bürgerbüro, Fachbereich Soziales und Wohnen sowie
weitere)
und in den Geschäftsstellen der beiden Interessenverbände kostenlos
mitnehmen. Wer es lieber digital mag, kann den Mietspiegel online
unter www.hattingen.de/mietspiegel
herunterladen. „Außerdem
stellen wir einen digitalen Mietspiegelrechner zur Verfügung, mit
dem die Miete bequem online ermittelt oder überprüft werden kann“,
erklärt Linda Renner vom Fachbereich Soziales und Wohnen.
Der neue Mietspiegel ersetzt den bisherigen mit Stand vom 1. Juni
2023
und hat wieder eine Laufzeit von zwei Jahren. Herausgeber des
Hattinger Mietspiegels sind der Mieterverein Bochum, Hattingen und
Umgegend e.V., der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümerverein
Hattingen e.V. und die Stadt Hattingen.
Um
den Anforderungen eines qualifizierten Mietspiegels gemäß den
Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu entsprechen, wurde
eine repräsentative Datenerhebung durchgeführt. Die Teilnahme an
der Datenerhebung war aufgrund der zum 1. Juli 2022 in Kraft
getretenen Mietspiegelreform verpflichtend. Die befragten
Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer wurden per
Stichprobe aus allen Hattinger Wohngebäuden ermittelt. Die
Datenerhebung fand im Zeitraum von Mitte Oktober 2024 bis Ende
Dezember 2024 statt. Auf Grundlage eines zuvor erstellten Fragebogens
wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer direkt angeschrieben und
zur Teilnahme an der Befragung eingeladen. Die Teilnahme war in
diesem Jahr erstmals auch digital möglich.
Der
Vorteil eines Mietspiegels liegt darin, dass er auf einer breiten
Informationsbasis das örtliche Mietpreisniveau abbildet. Der
Mietspiegel erhöht die Transparenz des Mietwohnungsmarktes und
leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten
zwischen den Vertragspartnern. Er erleichtert und versachlicht die
eigenverantwortliche Mietpreisbildung. Darüber hinaus kann der
Mietspiegel als Begründungsmittel für Mieterhöhungen dienen.
Ebenso kann er verwendet werden, um unberechtigte
Mieterhöhungsverlangen abzuwehren. In gerichtlichen Verfahren werden
oftmals die ausgewiesenen Entgelte des qualifizierten Mietspiegels
als ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen. Auch für
Wertermittlungssachverständige ist der Mietspiegel zur Erstellung
von Gutachten von Bedeutung.