Kandidatur noch bis zum 7. Juli möglich
Hattingen/Ruhr. Am 14. September finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Gleichzeitig wird auch der Integrationsrat der Stadt Hattingen zum siebten Mal neu gewählt. Dieses Gremium spielt eine zentrale Rolle in der kommunalen Politik und vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit internationaler Familiengeschichte. Interessierte Personen, die sich aktiv in die politische Gestaltung Hattingens einbringen möchten, haben noch bis Montag, 7. Juli die Möglichkeit, ihre Kandidatur einzureichen.
Der Hattinger Integrationsrat nimmt auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Interessen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wahr. Er befasst sich mit allen kommunalpolitisch relevanten Themen und wirkt so bei der politischen Willensbildung und Gestaltung vor Ort mit. Als Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sind die Mitglieder des Integrationsrates in nahezu allen Fachausschüssen vertreten und setzen sich seit 1995 für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ein. Die Geschäftsführung hat die städtische Koordinierungsstelle für Flüchtlingsangelegenheiten und Integration inne.
Wer kann kandidieren?Kandidieren können alle wahlberechtigte Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland leben und seit dem 14. Juni 2025 ihren Hauptwohnsitz in Hattingen haben. Die erforderlichen Anmeldeformulare sind im Rathaus sowie online unter
www.hattingen.de/integrationsratswahl erhältlich. Die Wahlvorschläge müssen vollständig ausgefüllt bis spätestens Montag, 7. Juli, um 18:00 Uhr im Rathaus, , 1. OG, Zimmer 26, eingereicht werden.
Wer darf den Integrationsrat wählen?Wahlberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahren, die seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland leben und seit spätestens dem 29. August 2025 in Hattingen wohnen. Dazu zählen unter anderem Ausländerinnen und Ausländer, EU-Bürgerinnen und -Bürger, Spätaussiedlerinnen und -aussiedler, eingebürgerte Deutsche und Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit sowie Kinder ausländischer Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland.
Kontakt für Rückfragen:
Städtische Koordinierungsstelle für Flüchtlingsangelegenheiten und Integration
Olaf Jacksteit:
(0 23 24) 204 3150,
Sandra Vorkötter:
(0 23 24) 204 3151,