Nicht
geschlechtergerecht: Reform
des Bürgergeldes
Hattingen/Berlin.
Die nun angestrebte Reform birgt erhebliche Risiken für die
Gleichstellung von Frauen – insbesondere durch verschärfte
Mitwirkungspflichten, die geplante Herabsetzung von Betreuungszeiten,
Änderungen bei Mietkosten sowie den Wegfall zentraler
Schutzmechanismen wie der Karenzzeit.
Frauen
sind im Grundsicherungssystem überdurchschnittlich betroffen:
Rund
56 Prozent der erwachsenen Leistungsberechtigten sind weiblich,
bei Alleinerziehenden liegt der Frauenanteil bei über
82 Prozent.
Reformen im SGB II haben damit immer auch eine ausgeprägte
gleichstellungspolitische
Wirkung.
Herabsetzung
der Betreuungszeiten verschärft strukturelle Ungleichheiten
Besonders
kritisch zu bewerten ist die geplante Absenkung der Altersgrenze, bis
zu der Eltern ihre Kinder selbst betreuen dürfen, ohne verpflichtet
zu sein, eine neue Arbeit zu suchen.
Bislang
galt, dass Eltern – in der Praxis überwiegend Frauen – ihre
Kinder bis
zum dritten Lebensjahr
betreuen durften, ohne in dieser Zeit zur Jobsuche verpflichtet zu
sein. Nach den aktuellen Reformplänen soll diese Grenze auf
das Ende des ersten Lebensjahres
abgesenkt
werden. Damit sollen Frauen bereits deutlich früher zur Arbeitssuche
oder Teilnahme an Maßnahmen verpflichtet werden.
„Diese
Änderung ist gleichstellungspolitisch hochproblematisch. Sie
widerspricht nicht nur den Regelungen der Elternzeit, sondern auch
der Lebensrealität vieler Frauen. Elternzeit wird damit faktisch zu
einem Privileg für Besserverdienende,
während Frauen im Grundsicherungsbezug frühzeitig unter Druck
geraten – unabhängig davon, ob passende Betreuungsangebote
tatsächlich vorhanden sind“ so
Bundessprecherin Katrin Brüninghold.
Alleinerziehende
sind hiervon in besonderem Maße betroffen. Sie tragen Erwerbs-,
Sorge- und Existenzsicherung allein und verfügen häufig über keine
ausgleichenden Unterstützungsstrukturen.
Mietwohnungen
und Kosten der Unterkunft: Frauen tragen das Wohnungsmarktrisiko
„Auch
die geplanten Änderungen bei den Kosten
der Unterkunft
kritisieren
wir deutlich. Restriktive Anerkennungen von Mietkosten und
frühzeitige Kostensenkungsaufforderungen führen dazu, dass
existenzielle Risiken auf Leistungsberechtigte verlagert werden“,
so Bundessprecherin Luisa Arndt.
- Frauen
sind hiervon besonders betroffen:
- Frauen
verfügen im Durchschnitt über rund
16 Prozent weniger Einkommen
als Männer.
- Sie
leben häufiger in Mietwohnungen
und deutlich seltener in abgesichertem Wohneigentum.
- Alleinerziehende
Frauen wenden bereits heute einen überdurchschnittlich hohen Anteil
ihres Einkommens für Miete auf.
Steigende
Mieten und ein angespannter Wohnungsmarkt sind strukturelle Probleme.
Wir lehnen es ab, diese Risiken durch die Grundsicherung einseitig
auf Frauen im Leistungsbezug abzuwälzen.
Wegfall
der Karenzzeit schwächt wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen
Mit
dem geplanten Wegfall bzw. der Verkürzung der Karenzzeit geht ein
zentraler Schutzmechanismus verloren. Viele Leistungsberechtigte –
insbesondere Frauen – verfügen
über keinerlei finanzielle Reserven mehr
und müssen schon heute mit unterdeckten Regelleistungen
leben.
- Frauen
haben im Lebensverlauf häufiger:
- unterbrochene
Erwerbsbiografien,
- geringere
Rentenansprüche,
- und
weniger verwertbares Vermögen.
Rücklagen
dienen daher für viele Frauen nicht dem Konsum, sondern der
Absicherung gegen Altersarmut, zur Stabilisierung von
Krisensituationen oder zur Sicherung von Mobilität. Der schnellere
Vermögensverzehr untergräbt langfristige Eigenständigkeit, statt
sie zu fördern.
Qualifizierung
statt schneller Vermittlung
Der
reiner Fokus auf schnelle Vermittlung löst strukturelle Probleme
nicht. Für Frauen ist
Qualifizierung
entscheidend,
um
aus prekärer Beschäftigung herauszukommen und dauerhaft unabhängig
von Grundsicherungsleistungen zu werden.
Daten
zeigen:
- Frauen
im Leistungsbezug arbeiten überdurchschnittlich häufig in
Teilzeit,
Minijobs oder gering entlohnten Dienstleistungsberufen.
- Ohne
gezielte Weiterbildung verbleiben sie häufig dauerhaft im
Leistungsbezug oder in aufstockender Beschäftigung.
Eine
gleichstellungsorientierte Grundsicherung muss daher Qualifizierung,
Weiterbildung und abschlussorientierte Förderung
klar priorisieren – statt Frauen frühzeitig in instabile
Erwerbsverhältnisse zu drängen.
Fazit
Eine
Reform des Bürgergeldes darf Gleichstellung nicht zurückdrehen. Sie
muss Frauen strukturell stärken und ihnen echte Perspektiven für
wirtschaftliche Eigenständigkeit eröffnen.
Wir
fordern:
- Den
Erhalt realitätsnaher Betreuungszeiten ohne frühzeitige
Erwerbsverpflichtung
- Eine
vereinbarkeitsgerechte Ausgestaltung von Mitwirkungspflichten
- Wohnraumsicherung
und den Schutz von Frauen im Leistungsbezug vor Verschärfungen bei
Mietkosten
- Den
Erhalt wirksamer Karenzzeiten als Schutz vor existenziellen Krisen
- Einen
klaren Vorrang von Qualifizierung vor Druck und Sanktionen