Warum diese Politik Frauen strukturell benachteiligen

Nicht geschlechtergerecht: Reform des Bürgergeldes

Hattingen/Berlin. Die nun angestrebte Reform birgt erhebliche Risiken für die Gleichstellung von Frauen – insbesondere durch verschärfte Mitwirkungspflichten, die geplante Herabsetzung von Betreuungszeiten, Änderungen bei Mietkosten sowie den Wegfall zentraler Schutzmechanismen wie der Karenzzeit.

Frauen sind im Grundsicherungssystem überdurchschnittlich betroffen: Rund 56 Prozent der erwachsenen Leistungsberechtigten sind weiblich, bei Alleinerziehenden liegt der Frauenanteil bei über 82 Prozent. Reformen im SGB II haben damit immer auch eine ausgeprägte gleichstellungspolitische Wirkung.

Herabsetzung der Betreuungszeiten verschärft strukturelle Ungleichheiten

Besonders kritisch zu bewerten ist die geplante Absenkung der Altersgrenze, bis zu der Eltern ihre Kinder selbst betreuen dürfen, ohne verpflichtet zu sein, eine neue Arbeit zu suchen.

Bislang galt, dass Eltern – in der Praxis überwiegend Frauen – ihre Kinder bis zum dritten Lebensjahr betreuen durften, ohne in dieser Zeit zur Jobsuche verpflichtet zu sein. Nach den aktuellen Reformplänen soll diese Grenze auf das Ende des ersten Lebensjahres abgesenkt werden. Damit sollen Frauen bereits deutlich früher zur Arbeitssuche oder Teilnahme an Maßnahmen verpflichtet werden.

„Diese Änderung ist gleichstellungspolitisch hochproblematisch. Sie widerspricht nicht nur den Regelungen der Elternzeit, sondern auch der Lebensrealität vieler Frauen. Elternzeit wird damit faktisch zu einem Privileg für Besserverdienende, während Frauen im Grundsicherungsbezug frühzeitig unter Druck geraten – unabhängig davon, ob passende Betreuungsangebote tatsächlich vorhanden sind“ so Bundessprecherin Katrin Brüninghold.

Alleinerziehende sind hiervon in besonderem Maße betroffen. Sie tragen Erwerbs-, Sorge- und Existenzsicherung allein und verfügen häufig über keine ausgleichenden Unterstützungsstrukturen.

Mietwohnungen und Kosten der Unterkunft: Frauen tragen das Wohnungsmarktrisiko

„Auch die geplanten Änderungen bei den Kosten der Unterkunft kritisieren wir deutlich. Restriktive Anerkennungen von Mietkosten und frühzeitige Kostensenkungsaufforderungen führen dazu, dass existenzielle Risiken auf Leistungsberechtigte verlagert werden“, so Bundessprecherin Luisa Arndt.

 - Frauen sind hiervon besonders betroffen:

 - Frauen verfügen im Durchschnitt über rund 16 Prozent weniger Einkommen als Männer.

 - Sie leben häufiger in Mietwohnungen und deutlich seltener in abgesichertem Wohneigentum.

- Alleinerziehende Frauen wenden bereits heute einen überdurchschnittlich hohen Anteil ihres Einkommens für Miete auf.

Steigende Mieten und ein angespannter Wohnungsmarkt sind strukturelle Probleme. Wir lehnen es ab, diese Risiken durch die Grundsicherung einseitig auf Frauen im Leistungsbezug abzuwälzen.

Wegfall der Karenzzeit schwächt wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen

Mit dem geplanten Wegfall bzw. der Verkürzung der Karenzzeit geht ein zentraler Schutzmechanismus verloren. Viele Leistungsberechtigte – insbesondere Frauen – verfügen über keinerlei finanzielle Reserven mehr und müssen schon heute mit unterdeckten Regelleistungen leben.

 - Frauen haben im Lebensverlauf häufiger:

 - unterbrochene Erwerbsbiografien,

 - geringere Rentenansprüche,

 - und weniger verwertbares Vermögen.

Rücklagen dienen daher für viele Frauen nicht dem Konsum, sondern der Absicherung gegen Altersarmut, zur Stabilisierung von Krisensituationen oder zur Sicherung von Mobilität. Der schnellere Vermögensverzehr untergräbt langfristige Eigenständigkeit, statt sie zu fördern.

Qualifizierung statt schneller Vermittlung

Der reiner Fokus auf schnelle Vermittlung löst strukturelle Probleme nicht. Für Frauen ist Qualifizierung entscheidend, um aus prekärer Beschäftigung herauszukommen und dauerhaft unabhängig von Grundsicherungsleistungen zu werden.

Daten zeigen:

 - Frauen im Leistungsbezug arbeiten überdurchschnittlich häufig in Teilzeit, Minijobs oder gering entlohnten Dienstleistungsberufen.

 - Ohne gezielte Weiterbildung verbleiben sie häufig dauerhaft im Leistungsbezug oder in aufstockender Beschäftigung.

Eine gleichstellungsorientierte Grundsicherung muss daher Qualifizierung, Weiterbildung und abschlussorientierte Förderung klar priorisieren – statt Frauen frühzeitig in instabile Erwerbsverhältnisse zu drängen.

Fazit

Eine Reform des Bürgergeldes darf Gleichstellung nicht zurückdrehen. Sie muss Frauen strukturell stärken und ihnen echte Perspektiven für wirtschaftliche Eigenständigkeit eröffnen.

Wir fordern:

 - Den Erhalt realitätsnaher Betreuungszeiten ohne frühzeitige Erwerbsverpflichtung

 - Eine vereinbarkeitsgerechte Ausgestaltung von Mitwirkungspflichten

 - Wohnraumsicherung und den Schutz von Frauen im Leistungsbezug vor Verschärfungen bei Mietkosten

 - Den Erhalt wirksamer Karenzzeiten als Schutz vor existenziellen Krisen

 - Einen klaren Vorrang von Qualifizierung vor Druck und Sanktionen






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