Erst feiern, dann fegen
Hattingen/Ruhr. Vor Silvester bittet Bürgermeisterin Melanie Witte-Lonsing um Rücksicht
beim Begrüßen des neuen Jahres. „Die laute Knallerei bedeutet Stress für unsere
älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, für kleine Kinder und nicht zuletzt auch
für unsere Tiere“, so die Bürgermeisterin. „Wenn es unbedingt knallen soll, wie
wäre es dann, mit Freunden und Nachbarn zusammen ein gemeinsames Feuerwerk zu
organisieren. Das schon die Umwelt und den Geldbeutel“, so die Bürgermeisterin.
Außerdem erinnert die
Feuerwehr Hattingen daran, dass das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe
von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders
brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen grundsätzlich verboten ist. Danach ist in Hattingen das
Abbrennen von Feuerwerken auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern in
der Hattinger Altstadt sowie im Historischen Ortskern von Hattingen-Blankenstein
verboten sowie darüber hinaus in unmittelbarer Nähe von zum Beispiel
landwirtschaftlichen Höfen oder Reitanlagen.
Damit die Silvesternacht
sicher verläuft, bittet die Feuerwehr Hattingen darum, Vorsicht im Umgang mit
Feuerwerkskörpern walten zu lassen und betont:
Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoffe“. Dies sollte jedem
klar sein, der diese Produkte erwirbt.
Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht unbeaufsichtigt mit
pyrotechnischen Produkten hantieren und beachten Sie unbedingt die
Herstellerhinweise auf der Verpackung.
Feuerwerkskörper dürfen nur im Freien gezündet und abgebrannt werden.
Halten Sie immer genügend Sicherheitsabstand.
Werfen Sie niemals „Böller“ auf andere Menschen und schießen Sie keine
Raketen in Richtung anderer ab.
Versuchen Sie auf keinen Fall Blindgänger erneut zu zünden. Machen Sie
diese sofort unbrauchbar indem Sie sie mit Wasser übergießen. Entfernen
Sie Blindgänger umgehend. Sie könnten sonst von Kindern aufgesammelt und
gezündet werden.
Transportieren Sie Feuerwerkskörper niemals in Jacken- oder
Hosentaschen.Stellen Sie Feuerwerkskörper nicht selber her und bewahren Sie
Feuerwerkskörper immer außerhalb der Reichweite von Kindern und
Jugendlichen auf. Achten Sie darauf, dass bei der Lagerung keine
Selbstentzündung möglich ist.
Um Brände durch „Irrgänger“ zu vermeiden sollten Sie Fenster und Türen
schließen. Vergewissern Sie sich, dass besonders die Dachfenster
geschlossen sind.
Sollte es dennoch zu Unfällen oder Bränden kommen, informieren Sie schnellstmöglich
den Notruf 112.
Erst feiern, dann fegen!
Abgeschossene Raketen und Böller sind nach dem Knall Müll, und so bleibt
jede Menge Dreck nach einem durchgeknallten Jahreswechsel auf Straßen und
Wegen liegen. Die Stadt erinnert ihre Bürger an die Reinigungspflicht. In
der Straßenreinigungssatzung ist festgelegt, dass auf Bürgersteigen vor
den Häusern sowie auf Privatgrund nicht etwa die Kehrmaschine die
Überreste des Feuerwerks beseitigen muss, sondern Grundstückseigentümer
oder Mieter.
Allerdings möchte die Stadt niemandem die Freude am Knallen vermiesen.
Auch falsch verstandener Eifer wäre fehl am Platz, keiner muss am
Neujahrsmorgen in aller Frühe aufstehen, um alles in Ordnung zu bringen.
Ab dem 2. Januar 2026 jedoch sollten die Gehwege wieder sauber sein.