Hebesätze für Grundsteuer angepasst

Regelung gilt ab dem neuen Jahr

Hattingen/Ruhr. Der Rat der Stadt Hattingen hat in seiner letzten Sitzung des Jahres die Grundsteuer-Hebesätze für 2026 neu festgelegt. Der Hebesatz für die Grundsteuer B (Wohnen- und Gewebegrundstücke) wurde von 995 auf 1075 Prozent angehoben. Bei der der Grundsteuer A (Landwirtschaft) wird der der Hebesatz von 720 auf 660 Prozent gesenkt.

Hintergrund der neuen Hebesätze ist die Grundsteuerreform, die ab 1.1.2025 bundesweit umgesetzt wurde und nun noch nachwirkt . Nachdem von den Finanzämtern alle Grundstücke und Gebäude neu bewertet wurden und die Grundsteuermessbeträge sich verändert hatten, haben fast alle Kommunen – so auch Hattingen – bereits zum 1.1.2025 ihre Grundsteuerhebesätze angepasst, damit die Einnahmen aus der Grundsteuer für die Kommunen anschließend konstant blieben. Das ist aber nicht wie erwartet eingetreten, nicht nur in Hattingen, sondern auch in vielen anderen Städten.

Grund für die Abweichungen stellen zahlreiche Änderungsmitteilungen des Finanzamtes dar, die in dort anhängigen Einspruchsverfahren in einer Vielzahl von Fällen zu niedrigeren Grundsteuermessbeträgen geführt haben. Diese sind wiederum für die Berechnung und Festsetzung der Grundsteuer maßgeblich. Niedrigere Grundsteuermessbeträge führen zu einer Verringerung des Steueraufkommens.

Während bei der Grundsteuer A eine Verbesserung in Höhe von rund 10.000 EUR prognostiziert wird, fällt bei der Grundsteuer B voraussichtlich ein Minderertrag in Höhe von rund 640.000 EUR für 2025 an. Bei den Planungen für das Haushaltsjahr 2026 ist von einer weiteren Verringerung des Grundsteuermessbetragsvolumens – zumindest bei der Grundsteuer B – auszugehen.

„Insgesamt rechnen wir wegen der Einsprüche beim Finanzamt bereits in diesem Jahr mit einer Haushaltsverschlechterung von rund 630.000 Euro in der Stadtkasse, die wir kompensieren müssen. Weil noch viele Anträge beim Finanzamt liegen, haben wir auch noch einen Puffer eingerechnet. Die Einnahmen aus der Grundsteuer sind für uns existenziell und unverzichtbar. Sonst müssten wir Einsparungen im Bereich der freiwilligen Leistungen vornehmen, die wir unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten möchten – zum Beispiel im Bereich der Bäder oder Bibliothek. Solange Bund und Land keine Möglichkeiten schaffen, um die Kommunen finanziell auskömmlich auszustatten, ist das die einzige Möglichkeit um als Kommune weiter handlungsfähig zu bleiben“, so Kämmerer Frank Mielke.

Diese Diskrepanz führte nun dazu, dass die Stadtverwaltung für die letzten politischen Sitzungen in diesem Jahr ein Anheben der Grundsteuer B vorgeschlagen hat, der zugestimmt wurde.


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