EN-Kreis. Mähroboter dürfen zukünftig im Ennepe-Ruhr-Kreis
nicht mehr in der Dämmerung und in der Nacht betrieben werden. Eine
entsprechende Allgemeinverfügung hat die Kreisverwaltung jetzt veröffentlicht,
zu beachten ist sie ab Samstag, 30. August, um Mitternacht. Ausgangspunkt für
die Regelung war ein Prüfauftrag des Kreistages auf Initiative der
Kreistagsfraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen. Mit dem Nachfahrverbot
sollen Igel und Kleintiere geschützt werden.
Igel gehen auf Nahrungssuche, wenn der Tag sich
verabschiedet und es beginnt dunkel zu werden. Treffen sie dabei auf einen
Mähroboter, werten sie das als Gefahr, rollen sich arttypisch zusammen und
flüchten nicht. Fatale Folge: Es kann zum Kontakt zwischen Tier und
Schneidmessern kommen. Den Igeln drohen Verletzungen, diese können so gravierend
sein, dass sie tödlich sind. Um das zu vermeiden, orientieren sich die Verbotszeiten
für den Einsatz der Mähroboter an den Dämmerungszeiten. Jeweils eine halbe
Stunde vor Sonnenuntergang beziehungsweise bis eine halbe Stunde nach
Sonnenaufgang dürfen die Geräte nicht betrieben werden. Dies gilt in allen neun
kreisangehörigen Städten, also in Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg,
Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter/Ruhr und Witten.
Die Nachtruhe für Mähroboter ist ein Beitrag, um die nach
dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Igel zu unterstützten und
ihre Zahl wieder ansteigen zu lassen. Ebenso wichtig ist es aber, dass
Gartenbesitzer im Ennepe-Ruhr-Kreis den Tieren den Lebensraum bieten, in dem
sie sich wohl fühlen. Dazu zählen große Haufen aus trockenem Laub, ein Stapel
unbehandeltes Holz oder auch Igelhäuser als Versteckmöglichkeiten ebenso wie
insektenfreundliche Wildblumen, Kräuter und Sträucher. Sie liefern dem Igel die
Nahrung, die er benötigt. Hilfreich sind auch Hecken und Büsche aus heimischen
Pflanzen. Sie machen sichere Verbindungen zwischen verschiedenen Bereichen des
Gartens oder auch zwischen Gärten einer Nachbarschaft möglich. Wer hier auf
Zäune setzt, sollte sie für die Igel durchlässig gestalten. "Mit anderen Worten", so die untere
Naturschutzbehörde, "je naturnäher und heimischer ein Garten gestaltet
ist, desto besser für das Wildtier des Jahres 2024."
Die Allgemeinverfügung zum Nachtfahrverbot für Mähroboter
findet sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.en-kreis.de, Bereich Verwaltung,
Bekanntmachungen.
Stichwort Allgemeinverfügung
Eine Allgemeinverfügung einer Kreisverwaltung ist eine Verwaltungsentscheidung,
die sich an eine unbestimmte Zahl von Personen oder an einen bestimmten, aber
nicht individuell genannten Personenkreis richtet. Im Gegensatz zu einem
Einzelfallbescheid, der sich nur an eine konkrete Person oder ein Unternehmen
richtet, gilt eine Allgemeinverfügung allgemein oder für eine Gruppe und wird
von der Kreisverwaltung als Teil der kommunalen Verwaltungshoheit erlassen. Eine Allgemeinverfügung wird erlassen, um bestimmte
Verhaltensweisen anzuordnen, zu verbieten oder zu gestatten.
Foto: Besonders während der Dämmerung sind Igel und Co auf Nahrungssuche (C) Canva