Sozialarbeiter*in für die städt. Kinder- und Jugendtreffs

 (Diplom/Bachelor/Master)

im Fachbereich 51 – Kinder, Jugend und Familie -


Die Stadt Hattingen ist mit ihren 56.000 Einwohner*innen als zweitgrößte Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises verkehrsgünstig zwischen den Großstädten Essen, Dortmund und Wuppertal gelegen. Der historische Stadtkern mit seinen mittelalterlichen Fachwerkhäusern und die packende Industriekultur verleihen der Stadt einen ganz besonderen Charakter. Zahlreiche Grünflächen und insbesondere das idyllische Ruhrtal bilden einen Kontrast zum lebendigen Stadtleben und bieten hervorragende Naherholungsmöglichkeiten. Diese Vielfältigkeit macht Hattingen zu einem beliebten Ausflugsziel und einem überaus attraktiven Lebensort.

Mit einem modernen Arbeitsumfeld sowie einem sicheren Arbeitsverhältnis setzt die Stadt Hattingen auch als Arbeitgeberin Akzente.

Die Stadt Hattingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachbereich 51 – Kinder, Jugend und Familie – eine*n Sozialarbeiter*in für die Abteilung Jugendförderung, Jugendkultur

Zu den Aufgaben der Abteilung zählen:

Offene Kinder- und Jugendarbeit (Haus der Jugend, Jugendtreffs), Ferienangebote (z.B. Ferienspaß), Musik- und Kulturveranstaltungen für Kinder und Jugendliche (Konzerte, Lesungen, Ausstellungen u.a.), politische, kulturelle und soziale Bildungsarbeit, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, Integrative Angebote und Maßnahmen, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (z.B. bei Sucht- und Drogenproblemen), Geschlechtsspezifische Jungen- und Mädchenarbeit, Jugendberufshilfe für arbeitslose Jugendliche, Zusammenarbeit mit Schule und Trägern freier Jugendhilfe, Förderung von Vereinen und Verbänden, Jugendparlament, Sozialraumarbeit und Durchführung von Stadtteilkonferenzen, Schulsozialarbeit und Familiengrundschulzentren.

Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?

  • offene Kinder- und Jugendarbeit: Differenzierte Arbeit in einem der städtischen Jugendtreffs, die sowohl zielgruppenspezifisch, auf Grundlage der regionalen Standorte, der Sozialräume/Stadtteile als auch bezogen auf Subkulturen, unterschiedliche Jugendszenen und Cliquen reagiert, natürlich auch mit Arbeitszeiten am Abend und dem Wochenende
  • Sie sichern auf Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) die Kontinuität der Arbeit und deren Angebotsvielfalt durch:
    • Vermittlung sozialer Kompetenzen, zum Beispiel im Sinne des Erlernens gewaltfreier und demokratischer Umgangsformen,
    • geschlechtsspezifische Angebote,
    • außerschulische Jugendbildung (Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, Kulturarbeit, Umweltpädagogik etc.),
    • Unterstützung bei Lebensplanung und Berufsorientierung,
    • gruppenspezifische Angebote (zum Beispiel jugendkulturelle Szenen),
    • Begleitungs- und Orientierungshilfe durch integrierte Beratung in Alltagsfragen,
    • Partizipation, Mitbestimmung und Mitgestaltung von Spiel- und Lebensräumen,
    • Jugenderholung.
  • Ferienangebote (z.B. Ferienspaß)
  • außerdem sind Tätigkeiten im Rahmen der in der Abteilung Jugendförderung, Jugendkultur anfallenden Aufgaben wahrzunehmen.  

Folgende Voraussetzungen bringen Sie mit:

  • erfolgreich abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Sozialarbeit- /pädagogik (Diplom/Bachelor/Master) oder anverwandte Studiengänge mit entsprechenden Inhalten und Erfahrung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • Fahrerlaubnis PKW, gerne auch für das Führen von Anhängern  

Folgende persönliche Fähigkeiten bringen Sie mit:

  • großes Einfühlungsvermögen, Konfliktfähigkeit, gutes Selbst- und Zeitmanagement und Teamfähigkeit
  • Fähigkeit zu selbständiger, aber auch kooperativer Arbeit, Organisations- und Koordinationsvermögen, Engagement und Kreativität
  • hohe Belastbarkeit, überdurchschnittlicher Arbeitseinsatz, Flexibilität, sowie Bereitschaft zum Einsatz auch in den Abendstunden und am Wochenende
  • Ihr unbedingter Wille in diesem Arbeitsfeld mit Kindern und Jugendlichen tätig zu sein
  • Kenntnisse über Aufgaben und Arbeitsabläufe nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
  • sicherer Umgang mit den gängigen Bürosoftwareprodukten (LibreOffice)  

Wir bieten Ihnen:

  • eine unbefristete Vollzeitstelle mit 39 Stunden/Woche; die Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist möglich, soweit es der Dienstbetrieb zulässt.
  • eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe S11b gemäß den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE)
  • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe in einer attraktiven Stadt
  • ein angenehmes Arbeitsklima in einem kollegialem Team
  • die Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst
  • betriebliche Altersvorsorge, jährliches Leistungsentgelt, Jahressonderzahlung für Tariflich Beschäftigte
  • Mobile Work
  • fachliche und fachübergreifende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. Sportangebote)  
  • JobRad

Kontakt und Information:

Ihre Bewerbung bitten wir ausschließlich online über das Online-Stellen-Portal www.Interamt.de abzugeben.

Für weitere Auskünfte zum Stelleninhalt und den Anforderungen steht Ihnen die Leiterin der Abteilung Jugendförderung, Jugendkultur des Fachbereichs 51 Kinder, Jugend und Familie, Frau Buchgeister, Tel. 02324/204-3850 oder E-Mail: , zur Verfügung.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen können.

Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Mitarbeitenden ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.

Die Stadt Hattingen fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Stadt Hattingen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen . Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

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