Rettungschwimmer*innen


Die Stadt Hattingen sucht zum 01.05.2026 – 30.09.2026 für das Referat Sport und Bewegung  

Rettungsschwimmer*innen 

    Folgende Voraussetzungen bringen Sie mit:

    • Mindestalter 18 Jahre
    • Rettungsschwimmschein (mindestens Silber, nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über die Ersthelfer-Ausbildung (nicht älter als zwei Jahre)
    Folgende persönliche Fähigkeiten bringen Sie mit:
      • Freude am Umgang mit Badegästen und Dienstleistungsorientierung
      • Teamfähigkeit
      • Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Engagement
      • Flexibilität
      • Kommunikationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit
      Wir bieten Ihnen:

      • ein befristetes Beschäftigungsverhältnis (Teilzeit, Minijobbasis) 
      • Vergütung nach TVöD Entgeltgruppe 3
      • Eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe in einer attraktiven Stadt
      • Ein angenehmes Arbeitsklima in einem kollegialen Team
      • Eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe in einer attraktiven Stadt
      • Ein angenehmes Arbeitsklima in einem kollegialen Team
      • Die Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst
      • Betriebliche Altersvorsorge, jährliches Leistungsentgelt, Jahressonderzahlung für Tariflich Beschäftigte
      Kontakt und Information:

      Ihre Bewerbung bitten wir bevorzugt online über das Online-Stellen-Portal www.Interamt.de abzugeben oder an Frau Domke, per E-Mail: .

      Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen.

      Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Mitarbeitenden ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen  aller Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.

      Die Stadt Hattingen fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

      Die Stadt Hattingen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen . Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

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