Die Stadt Hattingen ist mit ihren 56.000 Einwohner*innen als zweitgrößte Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises verkehrsgünstig zwischen den Großstädten Essen, Dortmund und Wuppertal gelegen. Der historische Stadtkern mit seinen mittelalterlichen Fachwerkhäusern und die packende Industriekultur verleihen der Stadt einen ganz besonderen Charakter. Zahlreiche Grünflächen und insbesondere das idyllische Ruhrtal bilden einen Kontrast zum lebendigen Stadtleben und bieten hervorragende Naherholungsmöglichkeiten. Diese Vielfältigkeit macht Hattingen zu einem beliebten Ausflugsziel und einem überaus attraktiven Lebensort.
Mit einer familienfreundlichen Personalpolitik, einem modernen Arbeitsumfeld sowie einem sicheren Arbeitsverhältnis setzt die Stadt Hattingen auch als Arbeitgeberin Akzente.
Die Stadt Hattingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachbereich 51 – Kinder, Jugend und Familie – Erzieher*innen für Kindertageseinrichtungen der Abteilung Kindertagesbetreuung.
Die Stadt Hattingen ist Trägerin von insgesamt zwölf Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder in der Altersstruktur von 0,4 Jahre bis zur Einschulung in verschiedenen Gruppenformen betreut werden.
Für diese Kindertageseinrichtungen suchen wir engagierte Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen, die unsere bestehenden Teams, ein neues Team und vor allem die Bildungsarbeit mit den Kindern unterstützen.
Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?
- Bildung, Betreuung, Förderung und Erziehung auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes
- Umsetzung der Bildungsvereinbarungen und der pädagogischen Konzeption im Alltag
- Umsetzung und Weiterentwicklung des pädagogischen Konzeptes
- Dokumentation der Entwicklung des einzelnen Kindes
- Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern sowie Kooperationspartnern
- Anleitung von Ergänzungskräften und Praktikant*innen in pädagogischer Arbeit
Folgende Voraussetzungen bringen Sie mit:
- Eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in oder
- eine andere Befähigung als pädagogische Fachkraft zu arbeiten gem. § 4 der Personalverordnung zum Kinderbildungsgesetz NRW (z. B. Heilerziehungspfleger*innen, Heilpädagog*innen)
- Erfahrungen und Kenntnisse der Entwicklung von u-3 und ü-3 Kindern
Folgende persönliche Fähigkeiten bringen Sie mit:
- Hohe Motivation und Eigenverantwortungskompetenz
- Einen liebevollen, wertschätzenden und individuellen Umgang mit den Kindern
- Fähigkeit zum selbständigen und zielorientierten Arbeiten, Kommunikationsfähigkeit, Organisationsgeschick
- Hohe Belastbarkeit
- Kenntnisse nach dem Kinderbildungsgesetz
- Bereitschaft zu Fortbildungen
- sicherer Umgang mit den gängigen Bürosoftwareprodukten (LibreOffice)
Wir bieten Ihnen:
- Eine unbefristete Stelle in Voll- oder Teilzeit
- Eine Eingruppierung nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE) nach Entgeltgruppe S08a
- Eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe in einer attraktiven Stadt
- Ein angenehmes Arbeitsklima in einem kollegialem Team
- Die Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst
- Betriebliche Altersvorsorge, jährliches Leistungsentgelt, Jahressonderzahlung für Tariflich Beschäftigte
- Fachliche und Fachübergreifende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. Sportangebote)
- E-Bike-Leasing in Form von Entgeltumwandlung
Kontakt und Information:
Bewerbungen bitten wir ausschließlich online über das Online-Stellen-Portal www.Interamt.de abzugeben.
Für weitere Auskünfte zum Stellenprofil wenden Sie sich bitte an die Leitung der Abteilung Kindertagesbetreuung des Fachbereichs 51 Kinder, Jugend und Familie, Frau Böker, Tel. 02324/204-4208 oder E-Mail: , zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen können.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Mitarbeitenden ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Die Stadt Hattingen fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Stadt Hattingen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen . Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.