Nicht zahlen kann teuer werden ...
Wenn Sie Ihre Zahlungen 
        nicht pünktlich entrichten, erhalten Sie vom Fachbereich Finanzen 
        unangenehme Post. Bei der Einziehung rückständiger Forderungen 
        wird zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen 
        unterschieden.Bei rückständigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (z.B. Grundbesitzabgaben, 
        Gewerbesteuer, Elternbeiträge für Kindergärten, Hundesteuer) 
        und bestimmten privatrechtlichen Forderungen (z.B. Mieten, Theaterabo, 
        Darlehen) erhalten Sie eine Mahnung.
Das ist für Sie mit Kosten verbunden:
| Nebenforderung | Forderungsart, Rechtsgrundlage | Berechnung | 
| Säumniszuschläge | 1. Steuern und Abgaben nach der Abgabenordnung (AO) und dem Kommunalabgabengesetz (KAG) Nordrhein-Westfalen § 240 AO | Für jeden angefangenen Monat der Säumnis = 1 % des auf volle 50 Euro abgerundeten rückständigen Betrages | 
| 2. Kosten nach dem Gebührengesetz Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) § 18 GebG NRW | ||
| Mahngebühren | Zu
 1. und 2. und den privatrechtlichen Forderungen gemäß Verordnung über 
die Beitreibung privatrechtlicher Geldforderungen im 
Verwaltungsvollstreckungsverfahren § 2 KostO NRW * | Bei Beträgen bis 50 Euro= 6 Euro, von dem Mehrbetrag 1% des auf volle 50 Euro abgerundeten rückständigen Betrages | 
| Pfändungsgebühren | Zu
 1. und 2. und den privatrechtlichen Forderungen gemäß Verordnung über 
die Beitreibung privatrechtlicher Geldforderungen im 
Verwaltungsvollstreckungsverfahren § 4 KostO NRW* | bei Beiträgen bis 50 Euro = 20 Euro, von dem Mehrbetrag = 1% | 
| Verzugszinsen | Privatrechtliche Geldforderungen § 288 Abs. 1 BGB | 5 % Jahreszinssatz über dem jeweiligen Basiszinssatz | 
* Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Bei privatrechtlichen 
        Forderungen der Stadt Hattingen (z.B. Schadenersatz wegen Sachbeschädigung) 
        verhält sich der Fachbereich Finanzen wie ein privater Gläubiger: 
        Sie erhalten zunächst eine Erinnerung. 
Nach der schriftlichen Erinnerung an die Zahlung wird beim Amtsgericht Hagen der Mahnbescheid beantragt.
Diese Schritte sind jeweils mit weiteren Kosten für die Zahlungspflichtigen verbunden.