"Trauen Sie sich - Wir trauen Sie"
Bevor Sie das berühmte "Ja" zueinander sagen können, sind zunächst die Anmeldung der Eheschließung (früher "Aufgebot bestellen") und eine individuelle Prüfung der Ehevoraussetzungen erforderlich.
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass unsere außergewöhnlichen Trauorte ausschließlich Hattingern vorbehalten bleiben. Auch wenn Sie nicht in Hattingen wohnen, können Sie hier heiraten! Ihr örtlich zuständiges Standesamt wird uns dann die Anmeldeunterlagen übersenden. Da die Anmeldung bereits sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann, erkundigen Sie sich bitte frühzeitig beim Standesamt Ihres Wohnortes nach den erforderlichen Unterlagen, mit denen Sie auch dort Ihre Eheschließung anmelden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür dass wir Terminanfragen nur telefonisch beantworten können da jede Anfrage individuell geprüft werden muss. Für Terminreservierungen bzw. Umbuchungen erheben wir vorab eine Gebühr von 20,00 Euro.
Die nachfolgende Aufstellung soll Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, welche Unterlagen das Standesamt in der Regel benötigt.
Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren und Deutsche ohne Auslandsbezug sind, benötigen Sie folgende Unterlagen (ausschließlich Originale, per Post oder Briefkasteneinwurf-keine Kopien und nicht per mail):
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (hier reicht für die schriftliche Anmeldung eine vollständige Kopie)
- Erweiterte Meldebescheinigung
-
ausgestellt durch das Bürgerbüro / die Meldebehörde
des aktuellen Wohnortes
(entfällt bei Wohnsitz in Hattingen) - beglaubigte Geburtenregisterausdrucke, jeweils neueren
Datums (entfällt bei Geburt in Hattingen)
- erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- in der Urkunde müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein
- ggf. eine schriftliche Bevollmächtigung des bei der Anmeldung
nicht anwesenden Verlobten - Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, ist zusätzlich erforderlich
- ein Nachweis über die letzte geschlossene Ehe und deren
Auflösung
und zwar durch einen beglaubigten Eheregisterausdruck mit Auflösungsvermerk - erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes
Bei weiteren Fragen und vor allen Dingen in den Fällen, in denen Sie oder Ihre Partnerin oder Ihr Partner
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
- nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind
- ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben
nehmen Sie bitte persönlich Kontakt mit uns auf da in solchen Fällen eine Menge Dinge zu beachten sind. Unsere freundlichen Standesbeamt:innen stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite und stimmen die erforderliche Auskunft individuell auf Ihre persönliche Situation ab. Die Anmeldung der Eheschließung nehmen Sie bitte vorrangig im schriftlichen Verfahren vor, eine persönliche Vorsprache ist nur in einigen Ausnahmefällen (Auslandsbeteligung etc.) erforderlich.
Schriftliche Anmeldung der Eheschließung (1x je Person ausfüllen)
Einwilligung Datenschutz (1 x je Brautpaar ausfüllen)
Bitte nehmen Sie sonstige Reservierungen bei Gastronomiebetrieben etc. erst dann vor, wenn Sie die schriftliche Bestätigung über die Anmeldung und Durchführung vom Standesamt erhalten haben.
Übrigens: Trauzeugen sind gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben, Sie können aber auf Wunsch max. 2 volljährige Trauzeug*innen benennen die sich vort Ort mit gültigem Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen.
Unsere Trauorte finden Sie unten dargestellt
Soweit Sie sich auf einen bestimmten Tag oder Trauort oder eine bestimmte Uhrzeit eingestellt haben, empfiehlt sich die frühzeitige Kontakaufnahme zwecks Reservierung des Trauortes (gegen Gebühr, max. 12 Monate vorher). Die eigentliche Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vorher taggenau erfolgen. Im Falle von Stornierungen können nur die Zuschläge für die Wunschorte erstattet werden, eine Erstattung der Reservierungsgebühr sowie der personenstandsrechtlichen Anmeldegebühren ist nicht möglich. Zu folgenden Zeiträumen finden keine Eheschließungen statt: 11.03.2026, 07.10.2026 sowie in den Betriebsferien der Stadtverwaltung (i.d.R. zwischen Weihnachten und Neujahr)
Bitte beachten Sie, dass die bei den einzelnen Trauorten angegebenen Teilnehmerzahlen (inkl. Kinder, Brautpaar, Trauzeug:innen, Fotograf:innen und Standesbeamt:innen) verbindlich sind, diese werden aufgrund von Brandschutzbestimmungen festgelegt, daher sind hier gds. keine Ausnahmen möglich. Bitte bei Trauungen im LWL Museum, im Landhaus Grum und in der Paasmühle unbedingt beachten: im Anschluss an die tel. Reservierung setzen Sie sich bitte unverzüglich mit den Betreibern der Trauorte in Verbindung. Der hier reservierte Termin wird erst mit der schriftlichen Anmeldung und der Terminbestätigung des Betreibers wirksam. Bei Anmeldung für den Trauort Haus Grum ist bereits mit der Anmeldung die Bestätigung über die dortige Terminbuchung einzureichen. Vorherige Reservierungen erfolgen nur unverbindlich.
Bei allen weitergehenden Fragen zu Trauorten wenden Sie sich bitte direkt an die Durchwahl 204-4040.
![]() | Standesamt |
![]() | Stadtmuseum |
![]() | LWL-Museum Henrichshütte |
![]() | Haus Kemnade |
![]() | Rathaus |
![]() | Landhaus Grum |
![]() | Paasmühle Für Fragen zum Trauort Paasmühle rufen Sie uns bitte immer vorab an da hier eine Beratung erforderlich ist. |
Gebühren:
Für jede Trauung fallen Gebühren und Auslagen in unterschiedlicher
Höhe an (s.
Preisübersicht), insbesondere fallen neben den normalen personenstandsrechtlichen Gebühren und Auslagen zusätzlich
folgende Gebühren
an:
Trauungen außerhalb des Standesamtes an der
Bahnhofstraße +125,00
Euro
Trauungen ab freitags 12.00 Uhr und am 1. Samstag im Monat:
+125,00 Euro
über die für Ihren speziellen Fall anfallenden Gesamtbeträge informieren wir Sie gern auch telefonisch.
Weitere Informationen:
Pflanzen Sie Ihren 'Hochzeitsbaum'
Die Auswahl der für Sie zuständigen Standesbeamtinnen bzw. Standesbeamten erfolgt intern nach jeweiliger Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Trauung. Wünsche nehmen
wir aber gerne entgegen und erfüllen diese soweit möglich. Bitte verwechseln Sie eine standesamtliche Trauung nicht mit einer freien Trauung, da wir aufgrund der Vielzahl von Trauungen und anderen standesamtlichen Aufgaben nur über beschränkte Zeit verfügen, können wir keine langen Reden halten, werden aber bei der kleinen Trauansprache sicher immer die richtigen netten Worte finden um Ihnen den schönsten Tag Ihres Lebens unvergesslich zu machen.
Bitte beachten Sie, dass Film- und Tonmittschnitte -auch per Mobiltelefon- während der Eheschließung nur nach Absprache mit den vor Ort anwesenden Standesbeamt:innen erlaubt sind.

P.S.: Für Ihr "Fluchtfahrzeug" müssen Sie selbst sorgen... ;-)
- gesehen bei einer Trauung im Haus Kemnade -






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