Die
Wahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 4. August
und 24. August 2025
gedruckt und zugestellt.
Wenn Sie bis zum 24.
August 2025 noch keine
Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu
sein, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlbüro der Stadt
Hattingen unter (02324) 204-3241. Ansonsten laufen Sie Gefahr,
dass Sie Ihr Wahlrecht nicht ausüben können. Dies wäre der Fall,
wenn Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sein sollten.
Die
Wahlbenachrichtigung ist eine amtliche Benachrichtigung der
Wahlberechtigten über den anstehenden Wahltermin und benennt den
Wahlraum, in welchen Sie am Wahltag in das Wählerverzeichnis
eingetragen sind, sowie Ihre laufende Nummer im Wählerverzeichnis.
Der Ablauf im Wahlraum
wird durch das Mitbringen Ihrer Wahlbenachrichtigung und Ihres
Personalausweises beschleunigt. So wird direkt bei der Aushändigung
der Stimmzettel geprüft, ob Sie im richtigen Wahlraum sind.
Notwendig ist das Mitbringen der Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe
aber nicht, da die Berechtigung zur Stimmabgabe allein aus dem
Wählerverzeichnis hervorgeht.
Eine
Wahlbenachrichtigung berechtigt nicht dazu, in einem anderen als dem
Ihnen zugewiesenen Wahlraum wählen zu dürfen.
Wichtig: Auf der Wahlbenachrichtigung ist das Wahllokal rot markiert angegeben, in dem am Wahlsonntag gewählt werden kann. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines bzw. zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.
Ab dem 8. August können die Briefwahlunterlagen hier online beantragt werden.
Eine ausführliche Übersicht zu den Wahlbezirken/Stimmbezirken und Wahllokalen finden Sie hier.