Aktuelle Nachrichten zur anstehenden Wahl:
Innenminister Herbert Reul hat den Termin für die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen auf den 14. September 2025 festgelegt. An diesem Tag findet im Gebiet des Regionalverbands Ruhr auch die Wahl der Verbandsversammlung statt. Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind
- Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten,
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen
- oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr ist wahlberechtigt, wer in einer der Mitgliedskörperschaften des Regionalverbands wahlberechtigt ist.
Jede wahlberechtigte Person,
die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag
einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.