Wohngeld

Wohngeld

Für Mieter*innen einer Wohnung wird Wohngeld als Mietzuschuss, für Eigentümer*innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gezahlt. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können hängt von drei Faktoren ab

  • Größe des Haushalts 
  • Höhe des anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommens 
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

    Wohngeldreform 2023

    Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens allerdings mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Den Antragstellenden gehen jedoch keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

    Über den Wohngeldrechner des Landes können Sie sich die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnen lassen und anschließend online einen Antrage stellen.

    https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT

    Weitere grundlegende Informationen zum Wohngeld erhalten Sie darüber hinaus auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

    Erklärfilm zum Wohngeld

    Erforderliche Unterlagen:

    Einkommensnachweise

    • Anlage zum Antrag über Einkünfte
    • Bescheid über Kindergeld sowie Kinderzuschlag (nur Erstantrag) und Kontoauszug
    • Nichtselbständige Berufstätigkeit: Von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung und eine Verdienstabrechnung
    • Rente: Rentenbescheid/letzte Rentenmitteilung, Nachweis über Werksrente
    • Selbstständige: Anlage zur Selbstständigkeit mit entsprechenden Nachweisen
    • Sonstiges Einkommen (Krankengeld, ALG, Elterngeld o.ä.):  Entsprechende Bescheide / Schreiben / Kontoauszüge
    • Unterhalt: 6 Belege über erhaltenen Unterhalt / Bescheid Unterhaltsvorschuss

    Nachweise zur Wohnung
    • Mietvertrag (Nur bei Erstantrag)
    • Vom Vermieter ausgefüllte Vermieterbescheinigung oder bei Weiterleistungsantrag, Mietänderungsschreiben
    • Kontoauszug mit der Mietzahlung
    Sonstige Unterlagen
    • Aufenthaltstitel
    • Nachweis Schulbesuch für Kinder ab 16 Jahren
    • Nachweis über gezahlten Unterhalt, 12 Belege
    • Nachweis über Kapitalerträge sowie Dividendenbescheinigung der hwg eG, oder der Gartenstadt Hüttenau
    • BAföG/BAB Ablehnungs-/Bescheid
    • Schwerbehindertenausweis ab 50% GdB mit Nachweis über häusliche Pflegebedürftigkeit oder 100% GdB

    Diese Aufstellung ist gegebenenfalls nicht abschließend. Je nach Sachverhalt besteht die Möglichkeit, dass die Vorlage von weiteren Unterlagen notwendig ist. Ihre Wohngeldstelle wird Sie dann entsprechend informieren.
    Wohngeldanträge senden Sie bitte per Post, per Mail oder nutzen Sie den Online-Antrag

      Aufgrund des hohen Auftragsaufkommens gibt es erhebliche Rückstände bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sachstandsfragen bis auf Weiteres zugunsten der Fallbearbeitung nicht beantwortet werden.

      Wir versichern Ihnen, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.                                                                                  

      Die Mitarbeitenden sind zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:                                                                    

      Montag und Donnerstag             9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

      Eine Terminvereinbarung ist lediglich in Ausnahmefällen möglich.

      Eine Auswahl der wichtigsten Formulare für die Antragstellung 

      finden Sie hier:

      Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

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