Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 29. April und 19. Mai 2024 gedruckt und zugestellt.


Wenn Sie bis zum 19. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlbüro der Stadt Hattingen unter (02324) 204-3241. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Sie Ihr Wahlrecht nicht ausüben können. Dies wäre der Fall, wenn Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sein sollten.

Die Wahlbenachrichtigung ist eine amtliche Benachrichtigung der Wahlberechtigten über den anstehenden Wahltermin und benennt den Wahlraum, in welchen Sie am Wahltag in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, sowie Ihre laufende Nummer im Wählerverzeichnis.

Der Ablauf im Wahlraum wird durch das Mitbringen Ihrer Wahlbenachrichtigung und Ihres Personalausweises beschleunigt. So wird direkt bei der Aushändigung der Stimmzettel geprüft, ob Sie im richtigen Wahlraum sind. Notwendig ist das Mitbringen der Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe aber nicht, da die Berechtigung zur Stimmabgabe allein aus dem Wählerverzeichnis hervorgeht.

Eine Wahlbenachrichtigung berechtigt nicht dazu, in einem anderen als dem Ihnen zugewiesenen Wahlraum wählen zu dürfen.

Wichtig in diesem Jahr: Auf der Wahlbenachrichtigung ist das Wahllokal rot markiert angegeben, in dem am Wahlsonntag gewählt werden kann. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines bzw. zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.

Ab dem 3. Mai können die Briefwahlunterlagen hier online beantragt werden.

Eine ausführliche Übersicht zu den Wahlbezirken/Stimmbezirken und Wahllokalen finden Sie hier.

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