Hattingen/Ruhr. Kämmerer Mielke appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und
Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht
abgegeben haben, dies jetzt nachzuholen. „Beim Finanzamt sind
immer noch nicht alle Erklärungen eingegangen. Dies ist aber nötig
damit die Städte und Gemeinden mit Unterstützung des Landes die
neuen Hebesätze bestimmen können. Als Kommune sind wir dringend auf
die Einnahmen der Grundsteuer angewiesen. Damit sichern wir unter anderem den
Betrieb Schwimmbäder und unserer Schulen“, so Mielke.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023
abgelaufen. Ende Februar haben die Finanzämter begonnen, die
Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht
abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern.
„Sollten Sie bereits abgegeben, aber dennoch ein
Erinnerungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem
zuständigen Finanzamt“, erklärt Mielke. „In vielen Fällen
lässt sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären. Es kann zum
Beispiel bei der Eingabe ein Zahlendreher passiert sein oder es ist
versehentlich das falsche Aktenzeichen angegeben worden.“
Die Finanzämter unterstützen mit einem ausführlichen
Online-Angebot unter www.grundsteuer.nrw.de.
Dort gibt es alle wichtigen Informationen sowie Erklärvideos und
Klick-Anleitungen für die Abgabe der Erklärung mit ELSTER. Auch das
Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen
zum Flurstück, wie z.B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert oder die
Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Zudem
ist dort ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten
Fragen zu finden.
Für individuelle Rückfragen steht die Grundsteuer-Hotline Montag
bis Freitag zur Verfügung. Der direkte Kontakt mit den Experten
klappt am besten nach 13 Uhr. Die Hotline des Finanzamts Hattingen
ist unter der Rufnummer (02324)
208 - 1959 zu erreichen.