Formular steht online bereit
Hattingen/Ruhr.
Die Stadt weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger der
Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem städtischen
Melderegister, zum Beispiel an die Bundeswehr, widersprechen können.
Gemäß
§ 58 c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden zum
Zweck der Übersendung von Informationsmaterial dem Bundesamt für
das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich zum 31. März
Familienname, Vorname und aktuelle Adresse zu Personen mit deutscher
Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden.
Nach
§ 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz ist eine Datenübermittlung gemäß §
58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes nur zulässig, soweit die
betroffene Person nicht widersprochen hat. Auf die Möglichkeit von
diesem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, wird durch ortsübliche
Bekanntmachung hingewiesen.
Die Bekanntmachung erfolgt
nur noch auf der Internetseite der Stadt Hattingen, zuletzt am 10.
Januar 2023. Diese Bekanntmachung enthält darüber hinaus den
Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Übermittlung
von Meldedaten in anderen Fällen, insbesondere im Hinblick auf die
Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger
von Wahlvorschlägen, an Mandatsträger und Adressbuchverlagen.
Der
Widerspruch ist mit einem Formular möglich, das auch im städtischen
Internetauftritt unter „Hinweise zum Widerspruchsrecht“
bereitgestellt wird. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular
kann beim Bürgerbüro in der Bahnhofstraße 48 abgegeben oder in den
dortigen Briefkasten eingeworfen oder der Stadtverwaltung auf dem
Postweg zugeleitet werden.