Neue Amtsperiode ab 2024
Hattingen/Ruhr.
In diesem Jahr finden die Schöffenwahl und die Schöffenwahl der Jugendgerichte (Jugendschöffen) für
die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 statt.
Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss der
Stadt Hattingen stellen bis Mitte 2023 Vorschlagslisten zur Wahl von
Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für
das Amtsgericht Hattingen und die Strafkammern beim Landgericht Essen
auf.
Aus
diesen Listen werden dann durch einen besonderen Wahlausschuss beim
Amtsgericht Hattingen die Neuanwärterinnen und Neuanwärter gewählt.
Wer
Interesse am Schöffenamt beziehungsweise am Jugendschöffenamt hat
und die nötigen Voraussetzungen dazu mitbringt, kann sich bis zum
20. April 2023 bei der Stadtverwaltung Hattingen bewerben.
Ansprechpartnerin
für die Schöffenwahl:
Jaqueline
Beckers
Telefon:
(02324) 204 4034
Telefax:
(02324) 204 4035
E-Mail:
Ansprechpartnerin
für die Jugendschöffenwahl:
Tanja
Smolla
Telefon:
(02324) 204 4201
Telefax:
(02324) 204 84201
E-Mail:
Ausführliche
Informationen zum Schöffenamt finden sich auf den Seiten des Justizministeriums
NRW sowie der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen: www.justiz.nrw.de
und www.schoeffenwahl.de