Vormundschaft
für Kinder und Jugendliche soll
übernommen werden
Hattingen/Ruhr.
Zum 1. Januar
2023 tritt die Vormundschaftsreform in
Kraft. Kinder und Jugendliche, deren Eltern das Sorgerecht ganz oder
teilweise nicht mehr ausüben können, sollen möglichst eine
ehrenamtlich tätige Einzelperson als Vormundin oder Pfleger zur
Seite gestellt bekommen.
Das
Jugendamt sucht deshalb interessierte
Bürgerinnen und Bürger,
die sich
vorstellen können, einen jungen Menschen in seiner Entwicklung zu
begleiten und zu unterstützen, idealerweise bis über die
Volljährigkeit hinaus.
Die
Ehrenamtlichen sollten sich für die Lebenswirklichkeiten der jungen
Menschen interessieren, über Einfühlungsvermögen verfügen und die
Bereitschaft zur Kooperation mit den anderen beteiligten Personen
mitbringen. Mindestens ein monatlicher persönlicher Kontakt soll
zwischen dem jungen Menschen und seinem Vormund oder seiner Vormundin
bestehen.
Das
Jugendamt plant für Interessierte eine Informationsveranstaltung zu
dem Thema anzubieten.
Für
weitere Informationen oder um sich für die Veranstaltung anzumelden,
können sich die Interessierten
an Frau Overmann (Tel.:
02324-204-4203, E-Mail:
)
oder an
Frau Kruse (Tel.:
02324-204-4207, E-Mail:
)
wenden.