Probleme an den Corona-Teststellen nicht ausgeschlossen
EN-Kreis. Lange bekannt und von der Bundesregierung längst
angekündigt: Ab Donnerstag, 30. Juni, sollen für Corona-Schnelltests neue
Vorgaben gelten. Dazu zählt vor allem ein Kostenbeitrag von 3 Euro, der für die
meisten Nutzer des Angebotes fällig werden sollte. Bürger und Betreiber von
Teststationen mussten allerdings bis Mittwoch, 29. Juni, auf die genauen Regeln
warten, erst seitdem die so genannte Änderungsverordnung zur
Corona-Testverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, herrscht Klarheit
"Durch diese Kurzfristigkeit", so heißt es aus
dem Schwelmer Kreishaus "kann es in den nächsten Tagen durchaus zu
Problemen an den Corona-Teststellen im Ennepe-Ruhr-Kreis kommen. Schließlich
müssen sich die Verantwortlichen quasi von jetzt auf gleich auf neue Regeln
einstellen. Mehr zeitlicher Vorlauf wäre schöner und besser gewesen."
Anspruch auf kostenlose Schnelltests haben nach der neuen
Verordnung unter anderem noch folgende Personen: Kinder, die das fünfte
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Bürger, die in den letzten drei Monaten
aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden konnten
sowie diejenigen die in Krankenhäusern, Tageskliniken, Pflegeheimen oder
Dialyseeinrichtungen behandelt oder betreut werden beziehungsweise diese besuchen
möchten. Kostenfrei ist es zudem, sich als pflegender Angehöriger, Mensch mit
Behinderungen oder Corona-Erkrankter testen zu lassen. Eine vollständige
Auflistung derjenigen, die Ansprüche auf Tests zum Nulltarif haben, findet sich
auf der Internetseite der Kreisverwaltung (www.en-kreis.de,
Bereich FAQ Corona).
Auch für die 3-Euro-Zuzahlungs-Tests macht die Verordnung
Vorgaben. Sie sind für diejenigen möglich, die eine Veranstaltung in einem
Innenraum besuchen wollen, für diejenigen, die Kontakt zu über 60-jährigen oder
einer Person planen, die aufgrund einer Vorerkrankung zur Corona-Risikogruppe
zählt, sowie für diejenigen, deren Corona-Warnapp "rot" meldet.
Zur Frage, wie Bürger ihre Ansprüche nachweisen können,
heißt es vom Bundesgesundheitsministerium: "Wer eine kostenlose Testung in
Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und
einen entsprechenden Nachweis erbringen. Beispiele: Bei Kleinkindern
Geburtsurkunde oder Kinderreisepass. Wer aus medizinischen Gründen nicht
geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die
medizinische Kontraindikation vorlegen. Wer sich freitesten will, bringt das
PCR-Testergebnis mit."
"Glaubhafte Versicherungen" über den Testzweck
sind nach Angaben des Ministeriums unter anderem bei Besuchen in Pflegeheimen
oder Krankenhäusern sowie von pflegenden Angehörigen notwendig.
Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es
notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht beispielsweise mit der
Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder
bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft, die auf einem
Formblatt bzw. im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs
festgehalten wird.
Tests jenseits der in der Verordnung genannten Gründe
gelten als anlasslos. Sie sind zwar grundsätzlich möglich, müssen aber - sofern
sie vom jeweiligen Testzentrum angeboten werden - komplett selbst bezahlt
werden. Bürger mit Corona Symptomen sind für einen Test bei ihrem Hausarzt an
der richtigen Adresse.
Stichwort Anbieter für Bürgertests
Informationen über Standorte und Öffnungszeiten von
Teststellen im Ennepe-Ruhr-Kreis liefert die Kreisverwaltung auf ihrer
Internetseite und in ihrer App. Einschränkend heißt es dazu allerdings: Da die
Teststellenbetreiber nicht verpflichtet sind, sich bei der Kreisverwaltung zu
melden, wenn sie ihr Angebot einstellen, kann leider keine Garantie für
die Aktualität der Karte übernommen werden. Vor einer Fahrt zu einer
Teststelle sollte über den verlinkten Internetauftritt des Betreibers geprüft
werden, ob das Angebot noch besteht.