Stadt Hattingen setzt weiterhin auf Maskenpflicht
Pflicht gilt für Mitarbeitende und Besuchende
Hattingen/Ruhr.
Auch nach dem Auslaufen der strikten
Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz
durch das am 20. März 2022 in Kraft getretene geänderte
Infektionsschutzgesetz, setzt die Stadt Hattingen weiterhin auf eine
Maskenpflicht in städtischen Gebäuden. Diese gilt sowohl für
Mitarbeitende als auch für Besucherinnen und Besucher. „Die
Infektionszahlen sind weiterhin sehr hoch und wir wollen mit dem
Aufrechterhalten der Maskenpflicht unsere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter schützen, aber selbstverständlich auch die
Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung aufrechterhalten“,
begründet Personaldezernent und Kämmerer Frank Mielke die
Entscheidung des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse.
Die Stadt Hattingen
macht mit der Aufrechterhaltung der Maskenpflicht von ihrem Hausrecht
Gebrauch. „Wir wollen
Infektionsketten am Arbeitsplatz ausbremsen, um Gruppenquarantänen
zu vermeiden und damit die Dienstleistungen der Fachbereiche
aufrechtzuerhalten“,
erklärt Feuerwehrchef Tomás Stanke, der auch zu dem
Corona-Krisenstab gehört. Deshalb gelten neben der Maskenpflicht
auch weiterhin einige Basisschutzmaßnahmen, wie die Einhaltung des
Mindestabstands, die Kontaktreduzierung zum Beispiel durch
Homeoffice, die Beachtung der Hygieneregeln und das regelmäßige
Lüften von Räumen. Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.