Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde
- Denkmalschutz
- Denkmalpflege
Denkmalschutz
- Eintragung von Denkmalen in die Denkmalliste der Stadt Hattingen.
Man unterscheidet: - Baudenkmale
- Bodendenkmale
- Bewegliche Denkmale
- Auskünfte zur Denkmalliste der Stadt Hattingen
Weitere Informationen: Denkmalliste (alphabetisch nach Straßen)
Denkmalpflege
- Beratung bei Bau- und Erhaltungsmaßnahmen an Denkmälern
- Ausstellen von Erlaubnissen nach § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) Für jede Veränderung an Baudenkmalen oder in der engeren Umgebung von Baudenkmalen ist, unabhängig von einer Baugenehmigung, eine spezielle denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig.
- Förderung von Baumaßnahmen an Denkmälern, Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern können öffentlich gefördert werden, sofern Fördermittel zur Verfügung stehen.
- Ausstellen von Steuerbescheinigungen nach § 40 DSchG, Arbeiten zur Erhaltung und Pflege der Denkmäler sind steuerbegünstigt, wenn sie vorher mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt sind.
Formulare:
Filename | Size | Date | ||
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Antrag Denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 DSchG / Förderung | 231.63 KB | 09.10.2018 | ||
Hinweise zur denkmalrechtlichen Erlaubnis | 15.91 KB | 09.10.2018 | ||
Eigentümerwechsel gem. §10 DSchG | 145.49 KB | 09.10.2018 | ||
Hinweise zum Eigentümerwechsel | 11.82 KB | 09.10.2018 | ||
Steuervergünstigung für Baudenkmäler gem. § 40 DSchG | 98.19 KB | 05.02.2020 |
Arbeitskreise
- Die Stadt wird von der Unteren Denkmalbehörde in folgenden Arbeitskreisen vertreten:
- Arbeitsgemeinschaft der Historischen Stadt- und Ortskerne des Landes NRW (Hattingen ist mit seiner Altstadt und dem historischen Ortskern Blankenstein vertreten)
- Regionalgruppe Rheinland-Ruhrgebiet
- Arbeitskreis der Denkmalpfleger im Ruhrgebiet
- Arbeitskreis "Denkmalschutz" des Städtetages NRW