Kanalisation

Die Stadt Hattingen überträgt ihre Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 52, Abs. 2 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen zum 1. Juli 2020 auf den Ruhrverband. Mit der neuen Zuständigkeit für das Kanalnetz und der Übertragung der Aufgaben an den Ruhrverband ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger auf praktischer Ebene nicht viel. Bei Fragen und Anliegen, beispielsweise zum Kanalnetz oder zu Hausanschlüssen steht der Ruhrverband als neuer Ansprechpartner zur Verfügung. Auch wenn der Kanal verstopft ist oder wenn Bauherrn das eigene Bauvorhaben entwässern möchten, sollen sich die Bürgerinnen und Bürger an den Ruhrverband wenden.

Die Gebührenhoheit liegt bei der Stadt und die Gebührenbescheide werden auch weiterhin von Mitarbeitenden der Stadt bearbeitet. Darüber hinaus verbleibt auch die Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzepts und damit die Planungshoheit bei der Stadt.


Der Ruhrverband ist Ansprechpartner für:

  • Planung von Entwässerungsanlagen
  • Durchführung von Kanalbaumaßnahmen
  • Kanaluntersuchungen (Fernauge) und Kanalsanierung
  • Abwassermissständen nachgehen und beseitigen
  • Technische Beratung und Genehmigung von Kanalanschlüssen
  • Unterhaltung des Kanalnetzes und Beseitigung von Verstopfungen
  • Rattenbekämpfung in der Kanalisation
  • Auskünfte aus dem Kanalkataster für Entwässerungsplanungen
  • Fragen der Entwässerung bei Bau- und Planungsvorhaben


Ansprechpartner und Kontakte beim Ruhrverband:

Nick Tien Zimmer: 0201 178 2242 (Mo.-bis Do. 8 bis 16 Uhr und Fr. 8 bis 14 Uhr)

E-mail:

Eine Bürgersprechstunde vor Ort in Hattingen ist jeden Donnerstag bei Nick Tien Zimmer möglich. Ein Termin soll im Voraus telefonisch oder per Mail vereinbart werden.

Telefonische Erreichbarkeit in Notfällen: 0201 178 0




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