- wird gewährt bei Teilnahme an einem gemeinschaftlichen Mittagessen, das in Verantwortung der Schule bzw. Kita angeboten/eingenommen wird
- der Erwerb eines „Snacks“ fällt nicht unter die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- die Zahlung der monatlichen Kosten für die Mittagsverpflegung erfolgt direkt an den Anbieter
Berufsschüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen
Anlage
4 - Nachweis für die Mittagsverpflegung