Mittagsverpflegung

  • wird gewährt bei Teilnahme an einem gemeinschaftlichen Mittagessen, das in Verantwortung der Schule bzw. Kita       angeboten/eingenommen wird
  • der Erwerb eines „Snacks“ fällt nicht unter die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • die Zahlung der monatlichen Kosten für die Mittagsverpflegung erfolgt direkt an den Anbieter
  • Berufsschüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen

 Anlage 4 - Nachweis für die Mittagsverpflegung


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