Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Das
Thema der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ist leider nach wie
vor aktuell. Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
belegt, dass ca. 20 % der arbeitenden Frauen entweder verbal oder
sogar körperlich sexuell belästigt werden. Bei über 500
Kolleginnen in der Stadtverwaltung sind dies rein statistisch über
100 betroffene Frauen. Auch Männer können Opfer sexueller
Belästigung am Arbeitsplatz sein. In der Umfrage der
Antidiskriminierungsstelle haben 7 % der befragten Männer angegeben,
schon einmal am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden zu sein.
Foto: Stadt Hattingen
Sexuelle Belästigung kommt in Betrieben in Deutschland immer wieder vor. Das kann schwere Folgen für die Betroffenen haben und dem Unter nehmen nachhaltig schaden.
Der
Leitfaden richtet sich deshalb unter anderem an:
- von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Betroffene,
- Arbeitgeber,
- Menschen, die sexuelle Belästigung beobachtet haben und
Menschen, die sich allgemein über das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz informieren möchten.
Der
Leitfaden informiert über Rechte und Beratungsmöglichkeiten
und gibt Antworten auf die folgenden Fragen:
- Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Welche Formen sexueller Belästigung gibt es? Was sagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?
- Wer ist in Arbeitskontexten von sexueller Belästigung betroffen? Wer belästigt?
- Welche Ursachen und Folgen hat sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
- Wie können Betroffene gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorgehen? Was müssen sie beachten? Wo finden sie Hilfe und Beratung?
- Welche Schutzpflichten, Präventions- und Sanktionsmöglichkeiten haben Arbeitgeber?
- Welche Aufgaben und Pflichten hat der Betriebsrat im Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?
-
Wie sehen vorbildliche Schutzmaßnahmen aus?
Mobbing
Hilfesuchende
aus Nordrhein-Westfalen können hier in Problemsituationen
kompetente Beratung und Hilfestellungen in folgenden Punkten
erfahren:
- Beratung bei der Frage, ob es sich im vorliegenden Fall um Mobbing handelt
- Stärkung der Ratsuchenden und positive Signale zu ihrer Unterstützung
- Beratung in Richtung erster Handlungsschritte und -möglichkeiten
-
Vermittlung an wohnortnahe Adressen für eine weitergehende Prozessbegleitung
Unter der Nummer der Hotline erhalten Sie qualifizierte Beratung von Montag bis Donnerstag zwischen 16:00 und 20:00 Uhr. Allgemeine Serviceauskünfte, wie z.B. die Nennung geeigneter Beratungsstellen können Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr per Telefon gegeben werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter https://www.komnet.nrw.de/service/MobbingLine/index.html
Auch zu diesem Thema steht Ihnen die Tür der Gleichstellungsstelle der Stadt Hattingen für eine Erstberatung und die Vermittlung an weitere Fachstellen offen.