Ab dem 1. Juli 2018 erhebt die Stadt Hattingen eine Wettbürosteuer
Allgemeine Hinweise
Den aktuellen Text der Wettbürosteuersatzung finden Sie hier: Wettbürosteuersatzung
Nach der
Wettbürosteuersatzung unterliegt das Vermitteln oder Veranstalten
von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme
von Wettscheinen das Mitverfolgen von Wettereignissen ermöglichen,
der Besteuerung.
Die Bemessungsgrundlage für die Erhebung
der Steuer sind die Wetteinsätze.
Der Steuersatz beträgt 3
Prozent des Wetteinsatzes.
Steuerschuldner ist der
Betreiber (Veranstalter) des Wettbüros.
Wer ein Wettbüro
eröffnet und in Betrieb nimmt, hat dieses unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt durch Anmeldung anzuzeigen.
Der Betreiber eines
Wettbüros hat vierteljährlich eine Steuererklärung abzugeben.
Die
Steuer wird anschließend durch Bescheid festgesetzt.
Formular
Steuersätze
Eine
Übersicht der Steuersätze finden Sie hier:
Steuerhebe- und Gebührensätze
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