Die aktuelle Situation wirft viele Fragen auf. Antworten auf die häufigsten Fragen sind hier gesammelt.
Wer entscheidet,
wie viele Flüchtlinge nach Hattingen kommen?
Wie viele
Flüchtlinge die Bundesländer und ihre Kommunen aufnehmen müssen,
regelt das Flüchtlingsaufnahmegesetz. Gemäß dem so genannten
Königsteiner Schlüssel wird die Zahl ermittelt. Dieser
berücksichtigt die Einwohnerzahl und das Steueraufkommen, um Lasten
angemessen zu verteilen
Woher kommen die
Flüchtlinge, die aktuell Schutz suchen?
Bei der Mehrzahl
handelt es sich um Flüchtlinge aus Syrien, aber auch aus
Afghanistan, Albanien und Irak. Insgesamt suchen Menschen aus über
40 verschiedenen Ländern Schutz in Hattingen.
Wie lange bleiben
die geflüchteten Menschen in Hattingen?
Das lässt sich
nicht genau sagen, da es von einer Vielzahl von Bedingungen abhängig
ist. Wer derzeit in einer Notunterkunft wie der Turnhalle Talstraße
untergebracht ist, bleibt in der Regel nicht länger als 2-3 Wochen
in Hattingen. Anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber haben
eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis.
Wie werden die in
der Stadt lebenden Flüchtlinge betreut?
Menschen aus Kriegs-
und Krisengebieten sind oft traumatisiert, leben von ihren Familien
getrennt oder haben Freundinnen und Freund verloren. Sie müssen sich
in einer für sie völlig fremden Welt zurechtfinden. Um eine
Integration zu ermöglichen, müssen die Menschen materiell auf einem
Mindestniveau versorgt sein, die Sprache lernen, ihre Kinder zur
Schule oder in eine Kindertageseinrichtung gehen und vieles mehr.
Ohne professionelle Hilfe geht das nicht. Dafür sorgen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohlfahrtsverbände wie AWO,
Diakonie oder Caritas, sowie Sozialarbeiter der Stadtverwaltung.
Was können die
Kirchen oder Vereine tun?
Die Aufnahme der
Flüchtlinge wird maßgeblich durch die Stadtgesellschaft
unterstützt. Das bürgerschaftliche Engagement wird von zahlreichen
Kirchengemeinden, Vereinen und Trägern der Kinder- und Jugendarbeit,
sowie Bürgerinitiativen getragen.
Wer trägt die
Kosten für die Aufnahme und Integration der Flüchtlinge?
Nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz sind die Gemeinden verpflichtet, in
ausreichender Zahl Unterkünfte für neu zugewiesene Flüchtlinge
bereitzuhalten. Über einen Zuweisungsschlüssel wird eine pauschale
Geldsumme errechnet, die das Land den Kommunen auszahlt. Diese Summe
deckt die Kosten aber derzeit nicht ab.
Wie wird die
schulische Integration der Flüchtlingskinder umgesetzt?
Auch für
Flüchtlingskinder gilt die Schulpflicht. In Interkulturellen
Förderklassen steht das Erlernen der deutschen Sprache im
Mittelpunkt. Ob beim Mathematik- oder Biologieunterricht – immer
geht es auch darum, Deutsch zu lernen. Schon nach einem Jahr sollen
die Kinder soweit sein, dass sie in normalen Regelklassen
unterrichtet werden können.
Welche
gesundheitliche Versorgung gibt es für Flüchtlinge?
Die Menschen werden
nach ihrer Ankunft in Hattingen auf übertragbare Krankheiten
untersucht und geröntgt. Außerdem wird ihnen ein Impfschutz
angeboten. Bei Kindern können empfohlene Schutzimpfungen und
Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt werden. Akute
Erkrankungen oder Schmerzen werden ärztlich versorgt. Ab April 2016
soll die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge in
Hattingen eingeführt werden.
Wie werden die
Flüchtlinge in Hattingen untergebracht?
Dezentral vor
zentral, möglichst kleine Wohneinheiten vor großen
Massenunterkünften – das ist die Leitlinie bei der Unterbringung
von Flüchtlingen in Hattingen.
Bisher werden bereits registrierte Flüchtlinge in Hattingen vorzugsweise in so genannten Gemeinschaftsunterkünften in Wohnungen oder Wohnhäusern untergebracht. In der Regel leben hier nicht mehr als 50 bis 100 Menschen an einem Ort. Dies hat sich bewährt und gewährleistet ein einvernehmliches Zusammenleben mit der Nachbarschaft.
Angesichts der größer werdenden Zahl neu in Hattingen ankommender Menschen, stößt dieses Konzept aktuell an seine Grenzen. An dem einen oder anderen Ort werden daher voraussichtlich auch mehr als 100 Menschen untergebracht werden müssen. Im Stadtgebiet werden zudem mehr Orte für Gemeinschaftsunterkünfte gebraucht.
Hinzu kommen Notunterkünfte wie zum Beispiel die Turnhalle in der Talstraße. Diese wurde im Rahmen der Amtshilfe für das Land NRW eingerichtet. In diesen so genannten Erstaufnahmeeinrichtungen werden die Flüchtlinge registriert und für einige Wochen untergebracht. Nach und nach werden sie auf Unterkünfte in ganz NRW verteilt.
Um neu ankommenden Flüchtlinge unterbringen zu können, sind weitere Standorte für Gemeinschaftsunterkünfte geplant bzw. müssen vorhandene erweitert werden. Wie diese Standorte letztlich belegt werden, hängt von der Zahl der tatsächlich eintreffenden Menschen ab.
Muss man sich
wegen der Flüchtlinge um die Sicherheit in der Stadt Sorgen machen?
Nein, dies zeigen
die in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen. Berechtigte
Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung und auch der Schutz
suchenden Flüchtlinge werden selbstverständlich berücksichtigt.
Jede Gemeinschaftsunterkunft hat einen Hausbetreuer. Weitere Ansprechpartnerinnen und -partner sind die vor Ort tätigen unterschiedlichen Fachkräfte der Sozialarbeit.
Bei den bestehenden und noch einzurichtenden Gemeinschaftsunterkünften mit einer größeren Belegung werden Sicherheitsdienste eingesetzt.
Wieso gibt es
plötzlich so viele Flüchtlinge?
Weltweit sind so
viele Menschen auf der Flucht wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht
mehr. Über 60 Millionen Menschen weltweit sind aus unterschiedlichen
Gründen geflohen. Bürgerkriege zählen zu den häufigsten
Fluchtursachen. Hinzu kommen die Flucht aus der wirtschaftlichen
Perspektivlosigkeit oder aufgrund von Naturkatastrophen und Folgen
des Klimawandels.
Lange Zeit war Europa nicht das Ziel von Flüchtlingen, oder es blieb für sie unerreichbar. Die Türkei, der Libanon und Jordanien haben mehrere Millionen Menschen aus Syrien aufgenommen Durch die sich zuspitzende Situation in den Lagern dieser Länder wächst der Problemdruck mehr und mehr, und die Menschen suchen Zuflucht in Europa.
Wer ist überhaupt
ein Flüchtling? Ist das definiert?
Ein Flüchtling ist
eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen
ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer
bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung
sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie
besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann
oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will"
(Genfer Flüchtlingskonvention von 1951). Die völkerrechtliche
Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention ist in
Deutschland ein Grundrecht und hat Verfassungsrang. Artikel 16a des
Grundgesetzes: „Politisch Verfolgte genießen Asyl.“
Bürgerkriege werden in der Flüchtlingskonvention zwar nicht genannt, doch Kriege waren in den letzten Jahren der häufigste Grund, warum Menschen geflohen sind. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) definiert daher auch Menschen als Flüchtlinge, die vor Kriegsfolgen Schutz suchen.
Steigen die
Flüchtlingszahlen weiter?
Wenn es nicht
gelingt die Fluchtursachen zu bekämpfen, können auch die
Flüchtlingszahlen weiter steigen. Derzeit wird auf vielen
politischen Ebenen diskutiert, was man gegen die Fluchtursachen tun
kann. Außerdem wird diskutiert, wie man die Flüchtenden besser auf
die Staaten der Europäischen Union verteilen kann.
Welche
Flüchtlinge können dauerhaft oder vorübergehend in Deutschland
bleiben?
Es gibt mehrere
Wege, die einem geflohenen Menschen ein dauerhaftes oder
vorübergehendes Bleiberecht in Deutschland ermöglichen.
Asyl
Asyl wird Menschen
gewährt, deren Asylantrag aufgrund von politischer Verfolgung oder
konkreter Gefahr für Leib und Leben vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge anerkannt wurde.
KontingentflüchtlingeKontingentflüchtlinge
sind im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge.
Dies waren in der Vergangenheit zum Beispiel jüdische Emigrantinnen
und Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion und
Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien.
Duldung des
Aufenthalts
Die Duldung des
Aufenthalts ermöglicht es auch abgelehnten Asylsuchenden oder
Menschen, die kein Asylverfahren durchlaufen haben, in Deutschland
zu bleiben. Ihre Abschiebung ist zum Beispiel aus völkerrechtlichen
oder humanitären Gründen zunächst ausgesetzt. Einen
Abschiebungsstopp für Flüchtlingsgruppen oder Flüchtlinge aus
einem bestimmten Land ordnet das Innenministerium des Landes NRW an.
Welche Hilfen
bekommen Flüchtlinge vom deutschen Staat?
Das
Asylbewerberleistungsgesetz regelt, welche Hilfen es gibt. Es gibt
Leistungen für den notwendigen und für den persönlichen Bedarf.
Zum notwendigen Bedarf zählen Kleidung, Essen und Unterkunft. Bis zu
drei Monate leben die Flüchtlinge in so genannten
Erstaufnahmeeinrichtungen, wo der notwendige Bedarf gestellt wird.
Hinzu kommt die Hilfe zum persönlichen Bedarf. Dafür wird ein
Taschengeld in Höhe von 84 bis 143 Euro im Monat je nach Alter und
Familienstand ausgezahlt.
Dürfen
Flüchtlinge arbeiten?
Nach drei Monaten
Aufenthalt in Deutschland dürfen Flüchtlinge arbeiten. Allerdings
nur nach einer so genannten Vorrangprüfung. Das heißt, dass für
den Arbeitsplatz weder eine deutsche Bewerberin oder deutscher
Bewerber und auch keine Bürgerin und kein Bürger der Europäischen
Union infrage kommt. Erst nach 15 Monaten Aufenthalt entfällt die
Vorrangprüfung. Nur in ganz bestimmten Mangelberufen und bei
entsprechender Qualifikation des Flüchtlings ist auch eine frühere
Arbeitsaufnahme möglich.