Wenn
Sie bis zum 24. April 2022
noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben,
wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte umgehend an das
Wahlbüro der Stadt Hattingen unter (02324) 204 3241. Ansonsten
laufen Sie Gefahr, dass Sie Ihr Wahlrecht nicht ausüben können.
Dies wäre der Fall, wenn Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen
sein sollten.
Die Wahlbenachrichtigung ist eine amtliche
Benachrichtigung der Wahlberechtigten über den anstehenden
Wahltermin und benennt den Wahlraum, in welchen Sie am Wahltag in das
Wählerverzeichnis eingetragen sind, sowie Ihre laufende Nummer im
Wählerverzeichnis.
Der
Ablauf im Wahlraum wird durch das Mitbringen Ihrer
Wahlbenachrichtigung und Ihres Personalausweises beschleunigt. So
wird direkt bei der Aushändigung der Stimmzettel geprüft, ob Sie im
richtigen Wahlraum sind. Notwendig ist das Mitbringen der
Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe aber nicht, da die Berechtigung
zur Stimmabgabe allein aus dem Wählerverzeichnis hervorgeht.
Für
den zweifelsfreien Nachweis der Stimmberechtigung ist zudem ein
gültiger
Lichtbildausweis
als Identitätsnachweis erforderlich. Das Wahlrecht kann somit auch
bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden.
Eine
Wahlbenachrichtigung berechtigt nicht dazu, in einem anderen als den
Ihnen zugewiesenen Wahlraum wählen zu dürfen.
Eine ausführliche Übersicht zu den Wahlbezirken/Stimmbezirken und Wahllokalen finden Sie hier