Submission / Angebotseröffnung und Ergebnis

Uhr, Submissionsunterlagen



Bauleistungen

Mit der Einführung der E-Vergabe ab 2020 entfällt für Sie als Bieter/Bieterin die Möglichkeit an dem Eröffnungstermin (Submission) der Öffentlichen Ausschreibungen für Bauleistungen und Teilnahmewettbewerben nach VOB/A Abschnitt 1 vor Ort teilzunehmen, da hier die Papierform (Angebot per Briefpost) nicht mehr zugelassen wird.

Die Ergebnisse der Submission bei VOB-Verfahren werden Ihnen als Bieter/Bieterin jedoch direkt nach der Angebotsöffnung als Kommunikationsnachricht auf dem Vergabeportal Metropole Ruhr mitgeteilt.

Hinweis:
Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb besteht nach wie vor die Möglichkeit der Teilnahme am Submissionstermin. In diesen Fällen ist auch nach wie vor die Abgabe des Angebotes in Papierform zugelassen- es gibt hier zur Zeit keine elektronische Vergabe.
Bitte achten Sie auf die zugelassene Form der Angebotsabgabe.

Liefer- und Dienstleistungen

Die Angebotsöffnung gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist nicht bieteröffentlich. Auf Antrag wird der Bieterin oder dem Bieter eines nicht berücksichtigten Angebotes der Ablehnungsgrund schriftlich mitgeteilt. Eine Bekanntgabe aller Ergebnisse der Angebotseröffnung ist bei Verfahren nach der UVgO nicht möglich.

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