Schiedsamt

Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von Schiedspersonen wahrgenommen, den Schiedsfrauen und Schiedsmännern. Sie werden von den Stadtverordneten der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt und anschließend von dem Direktor des Amtsgerichts Hattingen bestätigt. Das Schiedsamt versehen Frauen und Männer, die zwischen 30 und 70 Jahre alt und nach ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders geeignet sind, als Ehrenamt.

PDF Verzeichnis der Schiedspersonen in Hattingen


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