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Nicht
zahlen kann teuer werden ...
Wenn Sie Ihre Zahlungen
nicht pünktlich entrichten, erhalten Sie vom Fachbereich Finanzen
unangenehme Post. Bei der Einziehung rückständiger Forderungen
wird zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen
unterschieden.
Bei rückständigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (z.B. Grundbesitzabgaben,
Gewerbesteuer, Elternbeiträge für Kindergärten, Hundesteuer)
und bestimmten privatrechtlichen Forderungen (z.B. Mieten, Theaterabo,
Darlehen) erhalten Sie eine Mahnung.
Das ist für Sie
mit Kosten verbunden:
| Nebenforderung
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Forderungsart |
Rechtsgrundlage |
Berechnung |
| Säumniszuschläge |
1.
Steuern und Abgaben nach der Abgabenordnung (AO) und dem Kommunalabgabengesetz
(KAG) Nordrhein-Westfalen |
§
240 AO |
Für
jeden angefangenen Monat der Säumnis = 1 % des auf volle 50 Euro
abgerundeten rückständigen Betrages |
| 2.
Kosten nach dem Gebührengesetz Land Nordrhein-Westfalen (GebG
NRW) |
§
18 GebG NRW |
Mahngebühren |
Zu
1. und 2. und den privatrechtlichen Forderungen gemäß Verordnung
über die Beitreibung privatrechtlicher Geldforderungen im Verwaltungsvoll-streckungsverfahren |
§
2 KostO NRW * |
Bei Beträgen
bis
50 Euro= 6 Euro
von dem Mehrbetrag 1% des auf volle 50 Euro abgerundeten rückständigen
Betrages |
| Pfändungsgebühren |
Zu
1. und 2. und den privatrechtlichen Forderungen gemäß Verordnung
über die Beitreibung privatrechtlicher Geldforderungen im Verwaltungsvoll-streckungsverfahren |
§
4 KostO NRW* |
bei Beiträgen
bis
50 Euro = 20 Euro
von dem Mehrbetrag = 1% |
| Verzugszinsen |
Privatrechtliche
Geldforderungen |
§
288 Abs. 1 BGB |
5 % Jahreszinssatz
über dem jeweiligen Basiszinssatz |
| *
Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen |
Bei privatrechtlichen
Forderungen der Stadt Hattingen (z.B. Schadenersatz wegen Sachbeschädigung)
verhält sich der Fachbereich Finanzen wie ein privater Gläubiger:
Sie erhalten zunächst eine Erinnerung.
Nach der schriftlichen
Erinnerung an die Zahlung wird beim Amtsgericht Hagen der Mahnbescheid
beantragt.
Diese Schritte sind
jeweils mit weiteren Kosten für die Zahlungspflichtigen verbunden.
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