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Jedes
Jahr werden im Fundbüro ca. 230 bis 250 Fundsachen abgegeben,
die auf ihren Eigentümer warten. Es handelt sich dabei häufig
um Fahrräder, Papiere und Geldbörsen, Schlüssel,
Handys, Taschen, sowie in selteneren Fällen um Regenschirme,
Kleidung, Geld, Schmuck, Uhren und Tiere.
Die Aufbewahrungsfrist
beträgt sechs Monate. Falls sich der Eigentümer innerhalb
dieser Frist nicht meldet bzw. nicht ermittelt werden kann, geht
die Fundsache entweder ins Eigentum des Finders oder der Stadt Hattingen
über. Die Fundsachen, die ins Eigentum der Stadt Hattingen
übergehen, werden öffentlich versteigert. Versteigerungen
finden in der Regel im Abstand von drei Jahren statt. Die Termine
werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Jeder Finder
hat grundsätzlich einen Anspruch auf Finderlohn. Die Höhe
des Finderlohns bemisst sich nach dem Wert der Fundsache und ist
im § 971 BGB geregelt. Danach beträgt der Finderlohn 5
v.H. bei einem Wert der Fundsache von bis zu 500,- €. Darüber
hinaus hat der Finder einen Anspruch auf 3 v.H. von dem Mehrwert
der Fundsache. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es
sich um einen privatrechtlichen Anspruch handelt. Die Begleichung
des Finderlohnanspruchs sollte daher direkt zwischen dem Finder
und dem Eigentümer erfolgen. |
| Mit Hilfe unseres
Angebotes "Fundbüro online" können Sie verloren
gegangene Gegenstände recherchieren. Das Fundverzeichnis, das
in verschiedene Kategorien unterteilt ist, ist mit sämtlichen
Fundgegenständen im Internet abgebildet und wird ständig
aktualisiert.
Nunmehr haben
Sie die Möglichkeit, sich den Weg zum Fundbüro zu ersparen
bzw. auf eine telefonische Nachfrage zu verzichten. Statt dessen
können Sie selbst im Fundverzeichnis nachsehen, ob Ihr verloren
gegangener Gegenstand bereits im Fundbüro abgegeben wurde.
Entsprechende Anfragen sind "online" durch Anklicken des
"?" möglich und werden kurzfristig beantwortet.
Nähere
Hinweise zur Benutzung finden Sie unter der "Hilfe"-Funktion.
Zum
Fundbüro online |