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Fachbereich Bürgerservice, Rechts- und Ordnungsangelegenheiten
 
Allgemeine Informationen zum Fundwesen
 

Foto: Geldbörse mit Geld und DokumentenJedes Jahr werden im Fundbüro ca. 230 bis 250 Fundsachen abgegeben, die auf ihren Eigentümer warten. Es handelt sich dabei häufig um Fahrräder, Papiere und Geldbörsen, Schlüssel, Handys, Taschen, sowie in selteneren Fällen um Regenschirme, Kleidung, Geld, Schmuck, Uhren und Tiere.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Falls sich der Eigentümer innerhalb dieser Frist nicht meldet bzw. nicht ermittelt werden kann, geht die Fundsache entweder ins Eigentum des Finders oder der Stadt Hattingen über. Die Fundsachen, die ins Eigentum der Stadt Hattingen übergehen, werden öffentlich versteigert. Versteigerungen finden in der Regel im Abstand von drei Jahren statt. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Jeder Finder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Finderlohn. Die Höhe des Finderlohns bemisst sich nach dem Wert der Fundsache und ist im § 971 BGB geregelt. Danach beträgt der Finderlohn 5 v.H. bei einem Wert der Fundsache von bis zu 500,- €. Darüber hinaus hat der Finder einen Anspruch auf 3 v.H. von dem Mehrwert der Fundsache. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es sich um einen privatrechtlichen Anspruch handelt. Die Begleichung des Finderlohnanspruchs sollte daher direkt zwischen dem Finder und dem Eigentümer erfolgen.

Ihre Ansprechpartner:
Herr Jordan Tel. (0 23 24) 204 4059 Zimmer 16, Eingang C
Frau Bark Tel. (0 23 24) 204 4060
 
Fundbüro "online" - unser Serviceangebot
Mit Hilfe unseres Angebotes "Fundbüro online" können Sie verloren gegangene Gegenstände recherchieren. Das Fundverzeichnis, das in verschiedene Kategorien unterteilt ist, ist mit sämtlichen Fundgegenständen im Internet abgebildet und wird ständig aktualisiert.

Nunmehr haben Sie die Möglichkeit, sich den Weg zum Fundbüro zu ersparen bzw. auf eine telefonische Nachfrage zu verzichten. Statt dessen können Sie selbst im Fundverzeichnis nachsehen, ob Ihr verloren gegangener Gegenstand bereits im Fundbüro abgegeben wurde. Entsprechende Anfragen sind "online" durch Anklicken des "?" möglich und werden kurzfristig beantwortet.

Nähere Hinweise zur Benutzung finden Sie unter der "Hilfe"-Funktion.

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