Kommunalwahlen 2025


Aktuelle Nachrichten zur anstehenden Wahl:

  • Briefwahlbüro im Hattinger Rathaus
    28.08.2025

    Aktuelle Wahlbeteiligung bei 15 Prozent

    Hattingen/Ruhr. Von den 44.000 Wahlberechtigten in Hattingen haben bereits über 6.200 Bürgerinnen und Bürger Briefwahl beantragt. Damit liegt die Wahlbeteiligung rund drei Wochen vor der Kommunalwahl am 14.…

  • Menschen mit Wahlurne aus der Stimmzettel auf einen tisch fallen
    06.08.2025

    Kommunalwahl: Mitmachen ist Ehrensache

    Hattingen/Ruhr. Für die anstehenden Kommunalwahlen am 14. September 2025 sowie eine eventuelle Stichwahl am 28. September 2025 benötigt die Stadt Helferinnen und Helfer, insbesondere für die Auszählung der…

  • Team des Briefwahlbüors von der Bundestagswahl 2025
    04.08.2025

    Infos zu Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlbüro

    Hattingen/Ruhr. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren: Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl werden im Zeitraum vom 4. August bis zum 24. August zugestellt. Sie sind sowohl für die…

  • 20.05.2025

    Die Helfenden erhalten ein sogenanntes Erfrischungsgeld

    Hattingen/Ruhr. Rund 450 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sucht die Stadt für die Kommunalwahl, die am 14. September 2025 stattfindet und eine etwaige Stichwahl am 28. September. Diese sollen bei…


 

Die nächsten Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt. Sollte eine Stichwahl notwendig sein, ist als Wahltag der 28. September 2025 vorgesehen.

Bei dieser Wahl wird:

  • die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr,
  • der Landrat/die Landrätin (m/w/d) des Ennepe-Ruhr-Kreises,
  • der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises,
  • der Bürgermeister/die Bürgermeisterin (m/w/d) der Stadt Hattingen,
  • der Rat der Stadt Hattingen,

gewählt.

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag

  • Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet ihre Wohnung haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Für die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr ist wahlberechtigt, wer in einer der Mitgliedskörperschaften des Regionalverbands wahlberechtigt ist.


Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Möchten Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, um Ihre Wahl in den eigenen vier Wänden durchzuführen, können Sie dafür das Online-Formular nutzen.


Weitere Informationen zu den diesjährigen Kommunalwahlen


Wahlbezirke/Wahllokale

Wahlbenachrichtigung

Briefwahlbüro

Wahlhelfende

Wahlergebnisse (folgt)

Ansprechpersonen:

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